Kreis erklärt Wohnungsnutzung für illegal
In vielen Städten und Ballungsgebieten wie der Rhein-Main-Region ist Wohnraum knapp. Da hilft nur mehr bauen und vorhandene Flächen effizienter nutzen. Umso absurder klingt eine Geschichte aus dem hessischen Pfungstadt. Mieter sollen dort aus ihren teils frisch sanierten Wohnungen ausziehen – weil laut dem Landkreis Darmstadt-Dieburg keine Baugenehmigung für die Häuser vorliegt. Seit 27 Jahren wohnen Reinhold und Monika Hertweck schon in ihrer Wohnung „An der neuen Bergstraße“ in Pfungstadt. Eine abgelegene kleine Siedlung, direkt neben einer Kaserne. Dort arbeitete Reinhold Hertweck früher. Die Bundeswehr hat ihm und seiner Frau die Wohnung damals zugeteilt. Dann, viele Jahre später, kommt plötzlich ein Schreiben vom Landkreis: Das Ehepaar soll ausziehen. Reinhold Hertweck, Mieter „An der neuen Bergstraße“ „Sehr geehrter Herr Hertweck, wir haben festgestellt, dass Sie eine Wohnung in dem Mehrfamilienhaus auf o.a. Grundstück bewohnen, für die keine Baugenehmigung vorliegt.“ Die Genehmigung von 1961 gelte nur in Zusammenhang mit der benachbarten Kaserne. Die jetzige zivile Nutzung sei illegal. Das gelte für alle 36 Wohnungen der Siedlung. Reinhold Hertweck, Pensionär „Für jeden normalen Bürger ist das unverständlich, wenn man so etwas bekommt auf einmal. Wie kann so was passieren, dass hier Nutzungsrecht wegfällt, Mietrecht und so weiter? Das war doch vorher alles geklärt.“ Die Situation ist für das Ehepaar sehr belastend. Monika Hertweck hat eine Gehbehinderung, deshalb will sie in der Wohnung bleiben. Alle leben gerne hier, das erzählt uns auch diese Mieterin. Vor kurzem seien sogar noch neue Leute eingezogen, mit dem Einwohnermeldeamt habe es keine Probleme gegeben. Nichts sieht hier nach Räumung aus. Die Vonovia, der die Häuser gehören, lässt gerade neue Wasserleitungen verlegen. Der Immobilienkonzern hält das Nutzungsverbot für rechtswidrig und klagt. Olaf Frei, Sprecher Vonovia „Weil wir, von der Vonovia, der Überzeugung sind und der begründeten Ansicht, dass die Baugenehmigung von 1961, die hier erteilt wurde, ohne Auflagen weiterhin […]