Urteil wegen Raserfahrt mit drei Toten
Ein Mann fährt mit 145 Kilometern pro Stunde durch die Offenbacher Innenstadt. Doch dann verliert er die Kontrolle über seinen Wagen und stößt mit einem Auto auf der Gegenfahrbahn zusammen. Die drei Insassinnen kommen ums Leben. Heute ist in Darmstadt das Urteil gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher gefallen. Der 31.November vergangenen Jahres. Die Mühlheimer Straße in Offenbach gleicht einem Trümmerfeld. Mit hoher Geschwindigkeit war der schwarze VW in den Gegenverkehr geraten und mit immer noch über 100 Stundenkilometern mit diesem Audi zusammengestoßen. Dessen Insassinnen, zwei Frauen im Alter von 66 und 88 Jahren sowie ein neunjähriges Mädchen, erliegen ihren schweren Verletzungen. Damals am Steuer des VW: Edin D. Gegen den 32-jährigen Serben ergeht heute das Urteil: sieben Jahre Haft wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, weil sie sagt, der Angeklagte habe mit seinem Verhalten den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Carolin Abahuni, Staatsanwaltschaft Darmstadt „Die Straße war gut befahren. Die Sichtverhältnisse für den Angeklagten waren nicht einsehbar, nicht überschaubar. Es hätte jeden Moment ein Fußgänger oder ein Auto aus den Seitenstraßen herauskommen können und da hätte es zu einer Kollision kommen können.“ Die Richter betonen in ihrer Urteilsbegründung, einen Vorsatz habe man nicht feststellen können. Außerdem hätte der Angeklagte noch versucht, mit einem Ausweichmanöver die Kollision zu verhindern. Damit folgt das Gericht in weiten Teilen dem Plädoyer des Verteidigers. Christian Heinemann, Verteidiger von Edin. D. „Im ersten Moment ist man natürlich zufrieden. Man ist den Mord los, so muss man es ganz platt sagen. Mord war angeklagt, man wird nicht verurteilt wegen Mord. Klar, das Ergebnis an der Stelle stimmt. Es ist die Frage: kann man mit den sieben Jahren leben, ist das in Ordnung oder eben nicht in Ordnung? Muss man es dem BGH vorlegen? Überprüfen lassen?“ […]


