Lebenslange Haft wegen Folter in Syrien
Heute ist in Frankfurt ein Mammut-Prozess zu Ende gegangen. Nach 188 Verhandlungstagen und drei Jahren ist jetzt das Urteil über einen Mann gefallen, der jahrelang in Nordhessen als Arzt praktiziert hatte und dem die Bundesanwaltschaft vorwirft, zuvor in seiner Heimat Syrien Regiemgegner gefoltert und getötet zu haben. Lebenslange Haft für Alaa M. wegen Mord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt heute. Zusätzlich stellen die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordnen eine Sicherungsverwahrung an. Die Bedeutung des Urteils für Überlebende der Folter in syrischen Militärkrankenhäusern und deren Verwandte sind im Saal zu spüren. Robert Murmann, Reporter: „Während der Vorsitzende Richter das Urteil verkündet, hat ein junger Syrer neben mir im Zuschauerraum immer wieder triumphierend die Faust geballt. Als das Wort „lebenslänglich“ gefallen ist, brandet spontan Applaus auf. Bei einem Nebenkläger, der angegeben hatte, dass sein Bruder von Alaa M. ermordet wurde, fließen die Tränen. Auch der Angeklagte vergießt ein paar Tränen. Ob aus Reue oder aus Selbstmitleid weiß wohl nur er selbst.“ Bis zuletzt hatte Alaa M. seine Unschuld beteuert. Seiner Erklärung, ein ehemaliger Kollege aus Syrien habe die Zeugen dazu angestiftet, ihn zu belasten, folgte das Gericht letztlich aber nicht. Das überhaupt ein deutsches Gericht über ein in Syrien verübtes Verbrechen richten kann, liegt am Völkerrecht. Das besagt, dass bei besonders gravierenden Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit jedes Land juristisch tätig werden darf, um zu verhindern, dass solche Taten straffrei bleiben. Anna Zabeck, Oberstaatsanwältin am Bundesgerichtshof: „Die Beweisaufnahme hat gezeigt, wie mühevoll die strafrechtliche Aufarbeitung von Verbrechen im Zusammenhang mit einem Konfliktgeschehen sein kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass es die Mühe wert ist, diesen langen Weg zu gehen. Das heutige Urteil ist ein starkes Signal für den langen Atem des Völkerstrafrechts in Deutschland.“ […]