Streit über Balkonkraftwerke an Mietwohnungen
Deutschland will als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral werden. Der Strom muss dafür weitgehend aus Sonnen- und Windenergie gewonnen werden. Und dabei kann auch jeder Bürger mithelfen: mit Balkonkraftwerken – also mit kleinen Photovoltaikanlagen. Doch auch hier klemmt die Energiewende, denn viele Wohnungsbauunternehmen stellen sich bei Balkonkraftwerken quer – auch die Wohnbau in Mainz, die rund 11.000 Wohnungen vermietet. So könnte es aussehen, das eigene Balkonkraftwerk bei Familie Hering in Mainz – könnte, denn die Installation hat ihr Vermieter, die Mainzer Wohnbau, untersagt. Und das, obwohl gerade ein neues Gesetz in Kraft getreten ist. Dort heißt es, dass jeder Mieter grundsätzlich Anspruch auf ein Balkonkraftwerk hat und nicht durch überzogene Forderungen des Vermieters von der Anbringung abgehalten werden darf. Doch genau das passiere bei den interessierten Mietern der Mainzer Wohnbau, bemängeln Michael und Valentina Hering. Michael & Valentina Hering, wollen ein Balkonkraftwerk installieren „Sie fordert von uns, dass ein Handwerksbetrieb die Anlage errichtet und das widerspricht unseres Erachtens dem Willen der Politik. Im Solarpaket 1 hat die Politik schon festgehalten, dass die Installation unbürokratisch erfolgen soll und das widerspricht unseres Erachtens komplett dem, was wir jetzt hier an Anforderungskatalogen erhalten haben, von der Wohnbau.“ Außerdem wird der Einbau einer speziellen Einspeisesteckdose nach der Norm des Elektrotechnikverbands VDE gefordert. Kosten, die das Balkonkraftwerk für die Herings unrentabel machen. Von den 23 vorliegenden Anträgen von Mietern wurde bislang kein einziger genehmigt. Vor unserer Kamera will sich die Mainzer Wohnbau nicht äußern. Schriftlich teilt man uns mit: Pressestelle Wohnbau Mainz „Die von uns vorgegebenen Anforderungen sind nicht zu weitreichend und dienen nur der Einhaltung dieser rechtlichen und technischen Vorgaben, um eine ordnungsgemäße Installation zu gewährleisten. … [Die] Normen definieren den Stand der Technik in diesem Bereich und tragen zur Gefahrenabwehr bei.“ Solche hohen Anforderungen sind unzulässig, da ist sich die Verbraucherzentrale […]