Hessen will Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen
Seit dem Überfall von Hamas-Terroristen auf Israel mit mehr als 1.200 Toten und der darauffolgenden militärischen Antwort Israels, werden Juden auch in Deutschland immer stärker angefeindet. Die hessische Landesregierung will, dass in Zukunft die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe steht und hat dazu heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht. Dafür hat sie ganz bewusst den heutigen Tag gewählt. Heute vor 81 Jahren endete der Zweite Weltkrieg. Der 8. Mai, der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Heute bringt Hessens Justizminister einen Gesetzentwurf ein, der die Leugnung des Exitenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Christian Heinz sagt, von deutschem Boden dürfe nie wieder ein Aufruf zur Vernichtung jüdischen Lebens ausgehen. Christian Heinz (CDU), Justizminister Hessen „Deshalb dürfen wir den Ausbruch antisemitischen Hasses, den wir nach dem 7. Oktober 2023 bis heute in unserem Land und auf den Straßen erleben, dürfen wir nicht dulden und dürfen wir nicht hinnehmen. Wir müssen als Gesetzgeber auch entsprechend handeln.“ Wer das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft, soll künftig mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Verantwortung gezogen werden. Auch die Parole „From the River to the sea“, die sich auf das Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer bezieht, könnte dann – je nach Zusammenhang – strafbar sein. Eine Parole, die auch auf Demonstrationen in Hessen immer wieder zu hören war. Christian Heinz (CDU), Justizminister Hessen „Worte schaffen Wirklichkeit. Sie bereiten den Boden für Ausgrenzung und Hass. Im schlimmsten Fall für Gewalt. Und wer das ignoriert, hat aus der Geschichte nicht genug gelernt. Der hessische Justizminister ist überzeugt: Wegen des wachsenden Antisemitismus in Deutschland müsse der Staat dringend das Strafrecht verschärfen.


