Prozess gegen Baumbesetzerin

Ziemlich genau ein Jahr ist es her, dass die Proteste im Fechenheimer Wald ihren Höhepunkt erreicht haben. Hunderte Demonstranten haben sich damals gegen den Ausbau der Autobahn 66 gestellt und im Zuge dessen das betroffene Stück de Frankfurter Stadtwalds besetzt. Die Polizei musste die Waldbesetzer-Camps räumen, damit die Rodung beginnen konnte. Dabei wurden mehrere Aktivisten festgenommen. Heute begann vor dem Frankfurter Amtsgericht der Prozess gegen eine von ihnen.

Mit 30 Minuten Verzögerung beginnt die Gerichtsverhandlung gegen Karen S.
Grund dafür: Die Angeklagte fühle sich nicht gut. Sie sei sehr nervös. Bei den Protesten rund um die Rodung des Fechenheimer Waldes soll sie beteiligt gewesen sein und erst von einem SEK-Beamten aus einem Baum zu Boden gebracht worden sein. Die Staatsanwaltschaft legt der 29-Jährigen jetzt Hausfriedensbruch und Widerstand gegen einen Vollzugsbeamten zur Last.
Julian Becker, Reporter
„Es ist ein unruhiger Prozess heute vor dem Frankfurter Amtsgericht. Immer wieder wird die Verhandlung von Zwischenrufen und Gelächter aus dem Zuschauerraum unterbrochen, in dem sich zahlreiche Aktivisten eingefunden haben. Die Richterin droht mehrmals an, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Man bekommt den Eindruck, dass sowohl die Angeklagte als auch die anwesenden Aktivisten das Gericht nicht ernst nehmen, sondern sich eher darüber lustig machen.“
Der Räumungsaktion im Fechenheimer Wald war ein Aufenthaltsverbot für Demonstranten vorausgegangen. Trotzdem hatten sich am Tag der Räumung bis zu 100 Waldbesetzer auf den Bäumen verschanzt. Mit Kränen müssen sie zunächst aus den Bäumen geholt und anschließend aus dem Wald getragen werden. Verletzte gibt es bei der zweitägigen Aktion keine. Karen S. soll – laut Anklage – mit Gewalt Widerstand geleistet haben.
Bei den heutigen Zeugenvernehmungen von zwei Polizeibeamten wird dieser Vorwurf allerdings noch nicht bestätigt. Der betreffende SEK-Beamte war heute nicht anwesend. Die Angeklagte kündigt über ihren Anwalt an sich nicht zur Sache äußern zu wollen. Im Falle einer Verurteilung muss sie mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe rechnen.