Kriminalität

  • Plante ein junger Mann aus Nordhessen den „Rassenkrieg“?

    Plante ein junger Mann aus Nordhessen den „Rassenkrieg“?

    Wollte der damals 19-jährige Marvin E. eine Terrorzelle gründen und Anschläge vorbereiten? Wollte er einen Rassenkrieg entfachen? „Ja“, sagt die Bundesanwaltschaft. Und sie macht dem jungen Mann aus Spangenberg im Schwalm-Eder-Kreis in der Anklageschrift noch weitere schwere Vorwürfe. Seit September 2021 sitzt Marvin E. in Untersuchungshaft. Heute hat der Prozess vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt begonnen. Die weiße Rasse werde verdrängt und müsse sich erneuern – diese Ansicht soll der heute 20-jährige Marvin E. aus Spangenberg vertreten haben. Dafür habe er zu drastischen Maßnahmen gegriffen: Er soll Sprengsätze gebaut, zu Schnellfeuergewehren recherchiert und Anschläge auf Migranten, Juden und Politiker geplant haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heute vor, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Außerdem habe Marvin E. Mitte 2021 versucht, eine terroristische Vereinigung zu gründen. Ganz nach der Ideologie der sogenannten „Atomwaffen-Division“ habe er Anhänger rekrutieren und einen Rassenkrieg beginnen wollen. Michael Neuhaus, Bundesanwalt „Allerdings gelang es ihm nicht, weitere Mitglieder zu rekrutieren, jedoch stellte er ab Mitte 2021 mindestens 15 größere Sprengsätze her, die er zum Teil mit Stahlkugeln ummantelte, um damit Anschläge zu begehen. Die Begutachtung dieser Sprengsätze hat ergeben, dass tatsächlich die Sprengsätze in der Lage waren, damit Menschen zu töten.“ Marvin E. habe vor allem in den sozialen Medien versucht, Anhänger zu gewinnen. Außerdem soll er bereits zu möglichen Orten für Anschläge recherchiert haben, darunter auch Schulen in Kassel, berichtet die Staatsanwaltschaft. Franziska Oeler, Reporterin „Nach nur 30 Minuten ist der Prozessauftakt hier am Oberlandesgericht auch schon wieder vorbei. Als der Staatsanwalt die Anklage verliest, schaut Marvin E. ihn direkt an, auf seinem Gesicht deutet sich ein leichtes Schmunzeln an. Er wirkt selbstbewusst. Seine Anwälte kündigen an, dass Marvin E. sich ausführlich äußern wolle, allerdings erst beim nächsten Verhandlungstermin.“ Weil Marvin E. die Straftaten im Alter von 19 Jahren begangen haben soll, gilt er vor […]

  • Bundesgerichtshof überprüft Urteile im Lübcke-Prozess

    Bundesgerichtshof überprüft Urteile im Lübcke-Prozess

    Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschütterte im Sommer 2019 das ganze Land. Der Täter: Der Rechtsextremist Stephan E. Er wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Markus H. wurde hingegen freigesprochen. Heute befasst sich der Bundesgerichtshof mit den Urteilen, denn sowohl die Hinterbliebenen von Walter Lübcke als auch der Generalbundesanwalt und die Angeklagten hatten Revision eingelegt – aus unterschiedlichen Gründen. Die Witwe und die Söhne von Walter Lübcke sind heute bei der Verhandlung anwesend. Im Gegensatz zu den beiden Angeklagten Markus H. und Stephan E., die nur durch ihre Anwälte vertreten sind. Die Familie von Walter Lübcke will mit der Revision erreichen, dass der Freispruch gegen Markus H. aufgehoben wird und es zu einem neuen Prozess kommt. Markus H. war vom Oberlandesgericht Frankfurt vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke freigesprochen worden und hatte lediglich eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes erhalten. Damals hatte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel in seiner Urteilsbegründung durchscheinen lassen:  Es gibt durchaus Indizien, die auf eine Mittäterschaft von Markus H. hindeuten, doch die Zweifel überwiegen zu Gunsten des Angeklagten. Doch die Familie von Walter Lübcke ist überzeugt: Markus H. war in der Tatnacht dabei, auch wenn von ihm im Gegensatz zu Stephan E. keine Spuren am Tatort gefunden wurden. Das damals gesprochene Urteil enthalte zudem klare Rechtsfehler. Holger Matt, Anwalt der Nebenklage „Es sticht seit langem ein Kernelement heraus, nämlich: Wie ist die DNA-Spur an das Hemd von Walter Lübcke gekommen? Das schriftliche Urteil bietet hierfür keine Erklärung, die auf Beweisen basiert oder Angaben irgendwelcher Personen basiert, sondern mutmaßt, wie es passiert sein könnte. Das halten wir auch für einen eklatanten Rechtsfehler.“ Auch der Generalbundesanwalt ist in Revision gegangen. Auch er rügt Rechtsfehler im Urteil. Das Gericht in Frankfurt habe den Anspruch an die […]

  • Schaltgespräch mit dem Sprecher der Familie Lübcke

    Schaltgespräch mit dem Sprecher der Familie Lübcke

    Markus Appelmann spricht mit Dirk Metz darüber, wie die Familie von Walter Lübcke heute diesen Verhandlungstag erlebt hat. Markus Appelmann, Moderator: Guten Tag Herr Metz! Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke: Hallo, Herr Appelmann, Glückauf nach Mainz! Appelmann: Es war heute wieder ein schwerer Gang für die Familie Lübcke in den Gerichtssaal. Ist diese Verhandlung über die Revision nicht eine enorme Belastung? Metz: Doch, das ist eine enorme Belastung. Das ist natürlich für die Familie und insbesondere für Frau Braun-Lübcke, die heute ja auch hier das Wort ergriffen hat, ist das natürlich immer schmerzlich. Es reißt immer wieder die Dinge neu auf. Und auf der anderen Seite sagt die Familie: „Wir sind das dem Ehemann und dem Vater schuldig, dass wir auch heute hier am BGH in Karlsruhe unsere Position deutlich gemacht haben“. Appelmann: Sie haben es eben gesagt: Frau Braun-Lübcke, die Witwe, hat heute im Gerichtssaal das Wort ergriffen und geschildert, warum die Familie diesen Revisionsprozess anstrebt. Worum geht es der Frau und den Söhnen? . Metz: Also es geht ganz zentral um die Frage, wie eigentlich die letzten Lebenssekunden von Walter Lübcke gewesen sind. Und einer der Vorwürfe der Nebenklage ist, dass das bis zum heutigen Tage nicht geklärt worden ist, aber auch nicht ordentlich ausgeleuchtet worden ist. Die Familie will wissen: Was war in den letzten Sekunden? Hat es eine Begegnung noch gegeben mit dem oder den Tätern, wie die Familie ja glaubt? Hat es noch ein Gespräch gegeben? Gab es einen Streit? Ist er noch aufgestanden und ist geschubst worden? Bis jetzt ist ungeklärt, wie die DNA an das Hemd von Stephan E. gekommen ist. Also, das sind die ganze Reihe Fragen, die ungeklärt sind, und die haben die beiden Anwälte, aber die hat auch Frau Braun-Lübcke heute, wie ich fand, sehr, sehr eindrucksvoll dargelegt. Appelmann: […]

  • Neuer Frankfurter Polizeipräsident plant Waffenverbotszonen

    Neuer Frankfurter Polizeipräsident plant Waffenverbotszonen

    Frankfurt hat ab heute einen neuen Polizeipräsidenten. Stefan Müller wurde bei einem Festakt durch den hessischen Innenminister Peter Beuth offiziell ins Amt eingeführt. Der 60-Jährige war zuvor Chef des Polizeipräsidiums Westhessen Stefan Müller folgt auf Gerhard Bereswill, der im April in Ruhestand ging. Der neue Chef hat schon erste Pläne vorgelegt: Unter anderem plant er eine Waffenverbotszone in Frankfurt. Stefan Müller, Neuer Polizeipräsident Frankfurt: „Die Aufgaben sind sehr groß in dieser Stadt. Eine ganz große Aufgabe ist das Bahnhofsgebiet, dort haben wir eine Multiproblemlage. Und jeder der Player, Stadt und Polizei, hat dort Hausaufgaben zu machen. Eins meiner Ziele ist natürlich die Sicherheit im öffentlichen Raum. Und dazu könnte natürlich auch eine Waffenverbotszone gehören, aber das will ich in Ruhe analysieren und auch mit der Stadt ins Gespräch gehen.“ In der Landeshauptstadt Wiesbaden hat Müller bereits 2019 eine Waffenverbotszone eingeführt.

  • Bundespolizei gibt Schülern Einblick in den Alltag

    Bundespolizei gibt Schülern Einblick in den Alltag

    Sie gilt als das härteste Schülerpraktikum der Welt: die Panther-Challenge der Bundespolizei. An drei Tagen dürfen 99 Schüler aus ganz Deutschland ihr Können im rheinland-pfälzischen Bad Bergzabern unter Beweis stellen. Im Team stellen sie sich kniffligen Aufgaben, testen ihre Fitness und bekommen Einblicke in den Beruf des Polizisten. So manch einer kommt da an seine Grenzen – und sogar darüber hinaus. Gewaltbereite Demonstranten und brennende Barrikaden: Jetzt heißt es, trotz Stress die Nerven behalten und im Team zusammenarbeiten. Ein Szenario, das einem Polizisten der Bundespolizei so durchaus begegnen kann. Heute bleibt es bei einem inszenierten Szenario, es handelt sich nur um eine Übung. Von dieser Einsatzlage ahnen die Teilnehmer der Panther-Challenge am frühen Morgen noch nichts. Seit 6 Uhr sind sie auf den Beinen. 9 Stationen mit verschiedenen Aufgaben verlangen den Schülern so einiges ab. Auch Caro und ihrem Team. Vom Schüler-Camp erhofft sie sich, zu erfahren, ob sie dem Beruf Polizistin gewachsen ist. Caro, Teilnehmerin Panther Challenge 2022: „Dass man einfach noch mehr weiß, was passiert bei der Bundespolizei, dass man nicht nur immer das sieht, was in den Medien gezeigt wird, sondern noch mehr Bereiche kennenlernt. Morgen haben wir zum Beispiel noch einen Einstellungstest, beziehungsweise können wir dafür üben und werden noch mal angeleitet und dass das dann auch noch mal weiterhilft.“ Auf dem „Weg des Vertrauens“ müssen sich die Teilnehmer gegenseitig helfen, um Hindernisse zu überwinden. Und das auf Zeit, denn am Ende der Panther Challenge wird das beste Team zum Sieger gekürt. Gefragt sind nicht nur Teamgeist und Vertrauen, sondern auch Kraft und Durchhaltevermögen. Michael Sziele, Abteilungsführer Bundespolizei Bad Bergzabern: „Wir wollen, neben diesen ganzen Skills, die wir da auch testen, dann auch ein Bild Richtung möglichem späteren Job vermitteln. Der Polizeiberuf hat viele Facetten und das versuchen wir heute spielerisch in einer Art zu vermitteln, […]

  • Weitere Nachrichten im Überblick

    Weitere Nachrichten im Überblick

    EZB erhöht Zinsen deutlich +++ Lufthansa-Pilotenstreik möglich +++ Amokfahrt Trier: Lebenslange Haft gefordert +++ Affenpocken breiten sich aus EZB erhöht Zinsen deutlich Die Europäische Zentralbank hat heute bei ihrer Sitzung in Frankfurt entschieden, die Zinsen im Euroraum erstmals seit 11 Jahren zu erhöhen. Der Leitzins steigt überraschend kräftig von null auf 0,5 Prozent. Die Europäische Zentralbank will damit die hohe Inflation eindämmen. Die Negativzinsen für die Einlagen von Banken entfallen. Lufthansa-Pilotenstreik möglich Die rund 5.000 Piloten von Lufthansa und  Lufthansa Cargo könnten noch im Sommer streiken.  Um den Arbeitskampf vorzubereiten, hat die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit eine Urabstimmung über einen unbefristeten Ausstand beschlossen. Termine nannte die Gewerkschaft nicht. Grund für die Streikvorbereitungen sind die festgefahrenen Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag. Beide Seiten wollen ihre Gespräche aber fortsetzen. Amokfahrt Trier: Lebenslange Haft gefordert Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier haben die Opferanwälte heute eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Sie schlossen sich damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte am vergangenen Freitag zudem auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert und die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie beantragt. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden. Zudem gab es zahlreiche Verletzte. Affenpocken breiten sich aus Rund zwei Monate nach dem ersten nachgewiesenen Fall sind in Hessen mittlerweile 84 Menschen an Affenpocken erkrankt. In Rheinland-Pfalz gibt es 15 Fälle. Mit der eigentlich seltenen Virus-Erkrankung  haben sich bislang fast ausschließlich Männer angesteckt. Sie wird hauptsächlich durch engen Körperkontakt übertragen. Für eine Impfung gegen Affenpocken stehen in Hessen 2000 Impfdosen bereit, in Rheinland-Pfalz 700.

  • Weitere Nachrichten im Überblick

    Weitere Nachrichten im Überblick

    Neuer FDP-Spitzenkandidat +++ Massenweise Kundendaten veröffentlicht +++ Dieter Wedel ist tot Neuer FDP-Spitzenkandidat Die FDP in Hessen wird mit dem Landtagsabgeordneten Stefan Naas als Spitzenkandidat in den Wahlkampf für die Landtagswahl im kommenden Jahr ziehen. Das hat der Landesverband heute in Wiesbaden mitgeteilt. Der 48jährige aus dem Taunus sei ein überzeugender Verfechter liberaler Politik. Naas löst den FDP-Fraktionsvorsitzenden René Rock als Spitzenkandidat ab. Mit Rock hatten die Liberalen bei der vergangenen Landtagswahl 7,5 Prozent der Wählerstimmen erreicht. Massenweise Kundendaten veröffentlicht Nach dem Hackerangriff auf den IT-Dienstleister des Darmstädter Energieversorgers Entega sind zahlreiche Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern der Entega im Darknet aufgetaucht. Wie das Unternehmen heute mitteilte, handele es sich dabei vor allem um Namen und Anschriften. In einigen Fällen seien aber auch Bankverbindungen betroffen. Noch ist unklar, wer hinter der Cyberattacke Mitte Juni steckt. Die Täter hatten für die Entschlüsselung der Daten Lösegeld verlangt. Laut Medienberichten forderten sie 15 Millionen Euro. Die Entega soll nicht gezahlt haben. Dieter Wedel ist tot Regisseur Dieter Wedel ist am 13. Juli nach langer schwerer Krankheit in Hamburg gestorben. Das hat das Landgericht München 1 heute mitgeteilt. Dort sollte ein Prozess gegen Wedel beginnen wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung im Jahr 1996. Das Verfahren wird nun eingestellt. Wedel wurde 82 Jahre alt. Bevor die Vorwürfe gegen ihn bekannt wurden, war der erfolgreiche Filmemacher Intendant der Bad Hersfelder Festspiele. Dort hatte er Zuschauer-Rekorde erzielt und viel Prominenz zu dem Theaterfestival gelockt.  

  • Überlastete Justiz: Sechs Verdächtige müssen aus U-Haft entlassen werden

    Überlastete Justiz: Sechs Verdächtige müssen aus U-Haft entlassen werden

    Wenn jemand im Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben, dann kommt er oft bereits vor dem Prozess in Haft – in Untersuchungshaft. Die darf allerdings nicht ewig andauern, in der Regel 6 Monate, dann sollte der Prozess beginnen. Doch was passiert, wenn der Prozess nicht beginnt, weil die Gerichte überlastet sind? Dann müssen Täter freigelassen werden – so wie jetzt in Frankfurt. Durch diese Tore in die Freiheit, weil die Mühlen der Justiz zu langsam mahlen. So nun geschehen bei sechs mutmaßlichen Straftätern, die nach teilweise über einem Jahr Untersuchungshaft nun freigelassen wurden. Versuchter Totschlag, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung lauten unter anderem die Vorwürfe. Weil das Landgericht Frankfurt es bis jetzt nicht schaffte, diesen Personen den Prozess zu machen und das auch auf absehbare Zeit nicht schaffen wird, hat das Oberlandesgericht die Haftbefehle aufgehoben. Der noch neue hessische Justizminister sieht darin kein gutes Beispiel für den Rechtsstaat. Roman Poseck, CDU, Justizminister Hessen „Also, diese Fälle sind ärgerlich, da brauchen wir gar nicht drumherum reden. Das Landgericht Frankfurt hat die Fälle nicht so schnell bearbeitet – aus ihrer Sicht nicht so schnell bearbeiten können – wie es erforderlich ist. Bei Haftsachen gilt ein Beschleunigungsgebot und das ist hier nach der Entscheidung des OLG Frankfurt nicht eingehalten gewesen.“ Das Beschleunigungsgebot besagt, dass die Justiz alles tun muss, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen. Überlastete Gerichte können nicht als Grund gelten, eine Untersuchungshaft zu verlängern. Die hessische AfD-Fraktion bezeichnet die Überlastung als künstlich erzeugt. Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen Corona-Spaziergänger und Asylverfahren würden die Gerichte verstopfen. Gerhard Schenk, AfD, Landtagsabgeordneter Hessen „Da muss zunächst mal die Priorisierung von dem Geschäftsverteilungsplan in dem entsprechenden Landgericht umgestellt werden, dass die Verfahren, die eine hohe kriminelle Energie besitzen, vorrangig abgearbeitet werden. Also, mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und mit Rechtsbeschwerden in diesem Bereich kann man sich auch später beschäftigen.“ Der […]

  • Prozess um Polizistenmorde geht weiter

    Prozess um Polizistenmorde geht weiter

    Es ist Tag 6 im Prozess um den Mord an zwei Polizisten Ende Januar. Auf einer Kreisstraße in der Nähe von Kusel wurden sie bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle erschossen. Die Tötung des männlichen Opfers hat der Hauptangeklagte Andreas S. schon zugegeben, allerdings habe er aus Notwehr gehandelt. Jetzt geht es vor allem darum herauszufinden, wer Yasmin B. erschossen hat.   Es ist durchaus möglich, dass eine Person allein alle Schüsse abgegeben hat, die die beiden Polizisten verletzt oder getötet haben – die aus der Schrotflinte und die aus dem Jagdgewehr. Zu dieser Einschätzung kommt ein Experte für Schusswaffen des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz, nachdem der vorsitzende Richter ihm die zeitlichen Abstände zwischen den Schüssen erläutert. Ein Nachladen der Waffen sei in dieser Zeit „locker möglich“, so der Sachverständige. Um das zu verdeutlichen, führt er der Kammer die Original-Tatwaffen vor und simuliert den Ladevorgang. Als der vorsitzende Richter das Wärmebildzielfernrohr begutachtet, das Andreas S. bei der Jagd verwendet hatte, kommt es zu einer skurrilen Szene mit dem Hauptangeklagten. Jana Stark, Reporterin: „‘Wenn Sie es ganz scharf haben wollen, dann müssen Sie es kalibrieren‘, weist Andreas S. den Richter hin. Er könne ihm unter seiner Maske mal die Zunge rausstrecken, damit er sehe, wie gut das mit dem Wärmebild funktioniere. Und auch sonst nutzt der Hauptangeklagte jede Gelegenheit, um seine Waffenexpertise zu demonstrieren.“ Die erhofften neuen Erkenntnisse durch DNA- oder Schmauchspurengutachten gibt es heute nicht. Nur so viel: An den Händen und der Kleidung beider Angeklagter wurden Rückstände gefunden, die nach einer Schussabgabe entstehen. Wie die Angeklagten zu diesen Schmauchspuren gekommen sind, dazu sei aus kriminaltechnischer Sicht keine eindeutige Aussage möglich, so Sachverständige. Entweder direkt durch eine Schussabgabe, durch die unmittelbare Nähe zu einer Schussabgabe oder durch den Kontakt zu Gegenständen mit denen geschossen wurde beziehungsweise Personen, die geschossen haben. Auch die DNA-Spuren bestätigen […]

  • Weitere Nachrichten im Überblick

    Weitere Nachrichten im Überblick

    Fahndung nach Automatensprengern +++ Schnellerer Wiederaufbau gefordert +++ Mehr Erzieher gebraucht +++ Mainkai wieder autofrei Fahndung nach Automatensprengern: Unbekannte Täter haben heute Morgen gegen 3.50 Uhr im Mainzer Stadtteil Drais einen Geldautomaten gesprengt. Die Explosion war weithin zu hören. Die Sprengung richtete erheblichen Schaden an. Wie hoch  die  Beute ist, wollte die Polizei nicht mitteilen. Nach ihren Angaben seien die vermutlich drei Täter mit einem dunklen Audi geflüchtet.  Sie hätten  dabei mehrere geparkte Autos beschädigt, bis sie ihr Fluchtfahrzeug im Stadtteil Finthen verlassen hätten. Eine groß angelegte Fahndung war bislang erfolglos. Schnellerer Wiederaufbau gefordert: Knapp ein Jahr nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal sieht der rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Christian Baldauf große Defizite bei der Behebung der Schäden. Die Landesregierung handle viel zu zögerlich. Obwohl der Wiederaufbaufonds ein Volumen von 15 Milliarden  Euro habe, sei bisher nur die Auszahlung von 500 Millionen Euro bewilligt worden. Die dafür zuständige Investitions- und Strukturbank brauche dringen mehr Personal. Zudem müssten die Abschlagszahlungen für die Baumaßnahmen von privaten Hausbesitzern umgehend  von 20 auf 40 Prozent erhöht werden. Mehr Erzieher gebraucht: In Hessen und Rheinland-Pfalz fehlen jeweils rund 5.000 Erzieher, um allen Grundschülern bis zum Ende des Jahrzehnts eine Ganztagsbetreuung anbieten zu können. Das geht aus einer Studie der Bertelsmann-Stiftung hervor. Derzeit würden in beiden Bundesländern rund 53 Prozent der Grundschulkinder ganztägig betreut. Um den künftigen Bedarf zu decken, sei eine langfristige Fachkräfte-Offensive notwendig. Bund und Länder hatten im vergangenen September beschlossen, dass bis 2030 alle Grundschüler einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben. Mainkai wieder autofrei: Der nördliche Mainkai in Frankfurt wird vom 11.  Juli bis zum 5. September erneut für den Verkehr gesperrt.  Nach Angaben von Verkehrsdezernent Stefan Majer werde der Verkehr weiträumig umgeleitet. Es werde dabei getrennte Routen für Autos und Lastwagen geben, die umfassend beschildert würden. Damit sollten Staus wie  bei der ersten einjährigen […]

  • Kein höherer Schadensersatz für Germanwings-Opfer

    Kein höherer Schadensersatz für Germanwings-Opfer

    Mehr als sieben Jahre ist es her, dass der Co-Pilot eines Germanwings-Flugs die Maschine in den französischen Alpen absichtlich zum Absturz brachte. Andreas L. aus dem rheinland-pfälzischen Montabaur ist verantwortlich für den Tod von 150 Menschen. Seit Jahren wird gestritten, ob der Lufthansa-Konzern, zu dem Germanwings gehörte, zu wenig Schadensersatz gezahlt hat. Heute hat das Landgericht Frankfurt über eine Klage entschieden, die Angehörige der Absturzopfer eingereicht hatten. Es ist der 24. März 2015. Eine Maschine der Lufthansa-Tochter Germanwings stürzt über den französischen Alpen ab. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kommen ums Leben. Die Ermittlungen ergeben, dass der psychisch kranke Co-Pilot Andreas L. aus dem rheinland-pfälzischen Montabaur die Maschine absichtlich abstürzen ließ, nachdem er sich im Cockpit eingeschlossen hatte. Die Lufthansa zahlte für die einzelnen Opfer Schadensersatz, teilweise über 100.000 Euro. Doch mehrere Angehörige fordern mehr Geld. Sie begründen das unter anderem damit, dass die Lufthansa den Co-Piloten nicht genug untersucht und dadurch seine psychische Erkrankung nicht erkannt habe. Doch diese Ansicht teilt die Reiserechtskammer des Frankfurter Landgerichts heute nicht. Die flugmedizinische Untersuchung von Piloten sei eine hoheitliche Aufgabe des Luftfahrtbundesamtes. Die Sachverständigen arbeiteten im Auftrag des Bundesamtes. Isabel Jahn, Richterin am Landgericht Frankfurt „Und wenn es zu Versäumnissen bei einer medizinischen Untersuchung eines Piloten kommt, dann kann deswegen nur der Staat haften oder seine Körperschaften, nicht aber ein Luftfahrtunternehmen wie hier die Lufthansa. Die Lufthansa hatte auch keine Möglichkeit, die Tätigkeiten der medizinischen Sachverständigen zu überprüfen oder in ihre Tätigkeiten einzugreifen und aus diesem Grund kann der Lufthansa auch kein Organisationsverschulden für dieses tragische Ereignis vorgehalten werden.“ Deshalb könne die Lufthansa nicht der Klagegegner sein. Die Angehörigen der Absturzopfer müssen jetzt entscheiden, ob sie gegen das heutige Urteil in Frankfurt Rechtsmittel einlegen oder ob sie eine Schadensersatzklage gegen den Bund einreichen.

  • Im Amokfahrer-Prozess legt psychiatrischer Sachverständiger Gutachten vor

    Im Amokfahrer-Prozess legt psychiatrischer Sachverständiger Gutachten vor

    Am 01. Dezember 2020 steuert ein Mann seinen Geländewagen mit hoher Geschwindigkeit durch die Trierer Innenstadt. Fünf Menschen sterben bei dieser Amokfahrt, viele weitere werden verletzt. Jetzt, fast eineinhalb Jahre später neigt sich der Mammutprozess gegen den mutmaßlichen Amokfahrer Bernd W. seinem Ende zu. Am Landgericht in Trier hat heute der psychiatrische Gutachter seinen Bericht zum Geisteszustand des Angeklagten vorgestellt. Unser Reporter Robert Murmann war dabei. Robert Murmann, Repoter „Mit Spannung war der Bericht von Professor Wolfgang Retz erwartet worden. Immerhin geht es darin auch um die Frage: Ist Bernd W. schuldfähig? Der Gutachter kommt heute zu dem Ergebnis: nein – zumindest nicht vollständig. Bernd W. leide an einer paranoiden Schizophrenie. Er habe sich über den Lauf von zwanzig Jahren in einen Wahn hineingesteigert, der ihm vorgaukele, dass er verfolgt, abgehört, betrogen und um sein Recht gebracht würde. Diese wahnhafte Weltsicht habe ihn eine solche Tat überhaupt erst in Erwägung ziehen lassen. Der Gutachter empfiehlt deshalb die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Er sagt: Wenn die Erkrankung nicht behandelt werde, bestehe eine große Gefahr, dass der Angeklagte weitere Taten begeht.“ Zusätzlich solle Bernd W. eine lebenslange Gefängnisstrafe erhalten, die er im Falle einer Heilung antreten müsse. Der Prozess wird am 15. Juli fortgesetzt. Dann beginnen die Plädoyers.

  • „Kalifatsstaat“: Razzia gegen verbotene Vereinigung

    „Kalifatsstaat“: Razzia gegen verbotene Vereinigung

    Sie lehnen die Demokratie ab, einige Mitglieder verfolgen sogar das Ziel, einen islamistischen Gottesstaat zu errichten: Die Polizei ist heute gegen die verbotene Vereinigung „Kalifatsstaat“ vorgegangen – mit Razzien in 6 Bundesländern. Koordiniert wurde die Aktion vom rheinland-pfälzischen Landeskriminalamt. 13 Objekte wurden in Hessen durchsucht, elf in Rheinland-Pfalz. Dabei wurden drei Personen festgenommen. O-Ton Achim Füssel, Vizepräsident Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz „Wir haben insgesamt Gelder in sehr hohen Summen sichergestellt. Das geht in die Hundertausende, wie mir berichtet worden ist. Das Geld könnte zur Unterstützung der Finanzierung der verbotenen Vereinigung genutzt worden sein. Das werden die Ermittlungen ergeben. Es sind auch Waffen, Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sichergestellt worden, die müssen allerdings noch kriminaltechnisch begutachtet werden.“ Zwei der drei festgenommenen Personen stammen laut den Ermittlern aus Bad Kreuznach. Sie sollen dort in einem Moschee-Verein tätig gewesen sein. Verdeckte Ermittlungen des Rheinland-Pfälzischen Verfassungsschutzes bei dem Verein hatten die heutige bundesweite Aktion ins Rollen gebracht. O-Ton Jürgen Brauer, Leiter Generalstaatsanwaltschaft Koblenz „Das ist ein Verein, der eine Moschee in Bad Kreuznach betreibt, der aber nach unseren Erkenntnissen zugleich den Kalifatsstaat oder dessen Ideologie verbreitet, die Strukturen aufrecht erhält, der Geld sammelt, der einen Laden betreibt, in dem Lebensmittel, in dem Fleisch angeboten wird. Und die Gewinne, die dort erzielt werden, werden nach unseren Erkenntnissen für die Aufrechterhaltung der Strukturen des Kalifatsstaates benutzt.“ Bei der Razzia, die noch bis vor wenigen Minuten andauerte, wurden auch Datenträger und weitere Beweismittel gesichert, nach deren Prüfung weitere Festnamen folgen könnten.

  • Erste Zeugen sagen im Polizistenmord-Prozess aus

    Erste Zeugen sagen im Polizistenmord-Prozess aus

    Anfang des Jahres werden in der Nähe von Kusel zwei junge Polizisten bei eine Verkehrskontrolle kaltblütig erschossen. Nachdem die Staatsanwaltschaft vergangene Woche die Anklage verlesen hat und die beiden Beschuldigten ihre Versionen der Tatnacht geschildert haben, vernimmt das Landgericht in Kaiserslautern heute erste Zeugen. Schon von Weitem ist zu erkennen: Hier stimmt was nicht. Ein Auto steht mitten auf der Straße, die Scheinwerfer blenden die Polizisten, als sie sich dem Tatort nähern. In einer riesigen Blutlache liegt eine leblose Frau, augenscheinlich getötet durch einen Schuss ins Gesicht. Es ist die Polizeianwärterin Yasmin B. So schildern die vier Beamten die Situation, die sie in der Tatnacht auf der Kreisstraße zwischen Ulmet und Mayweilerhof vorgefunden haben, heute vor Gericht. Kurz zuvor, gegen 4 Uhr 20, erreicht sie ein Funkspruch von ihrem Kollegen Alexander K. Darin kündigt er eine Verkehrskontrolle und den Verdacht auf Wilderei an, in einem ruhigen und routinierten Ton. Einige Sekunden später dann der Hilferuf. Jana Stark, Reporterin „Panisch, verzweifelt und völlig außer Atem ruft Alexander K. mehrfach ins Funkgerät: ‚Die schießen!‘. Nach einer kurzen Pause ruft er noch einmal um Hilfe, sein vermutlich letztes Wort. Der Funkspruch endet mit einem deutlich vernehmbaren Schuss.“ Als die beiden Streifen kurz darauf am Tatort eintreffen, wissen sie nicht, ob die Täter noch in der Nähe sind. Sie leuchten den Bereich neben der Straße aus und entdecken ihren Kollegen Alexander K., der ebenfalls leblos und stark blutend am Boden liegt. Als Notarzt und Sanitäter eintreffen, können sie nur den Tod der beiden jungen Polizisten feststellen, wie sie heute auch vor Gericht bestätigen. Neben den Einsatzkräften sind heute auch einige Zeugen aus dem privaten Umfeld der beiden Angeklagten geladen. Sowohl die Verlobte von Florian V. als auch die Ehefrau und die Schwiegermutter von Andreas S. machen aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Fast zwei Stunden […]

  • Polizei fahndet nach Tankstellen-Räubern

    Polizei fahndet nach Tankstellen-Räubern

    In der Nacht zum 8. April haben zwei Männer in Kassel eine Tankstelle ausgeraubt. Dabei gingen sie skrupellos vor, bedrohten den Kassierer mit einer Pistole und waren nach wenigen Augenblicken mit ihrer Beute wieder verschwunden. Weil die Polizei bei ihrer Suche nach den Tätern bislang im Dunkeln tappt, wird jetzt mit einem Überwachungsvideo gefahndet. Die beiden Täter betraten die Tankstelle eine halbe Stunde vor Mitternacht. Sie hatten sich mit Kapuzen, Masken und Schals vermummt – einer bedrohte den Kassierer mit einer Pistole. Das Geld aus der Kasse stopften die Männer in eine Papiertasche und flohen zu Fuß von dieser Kasseler Tankstelle in der Erzbergerstraße in Richtung Norden. Die Polizei bittet jetzt die Bevölkerung um Mithilfe. Matthias Mänz, Pressesprecher Polizeipräsidium Nordhessen: „Grundsätzlich versuchen wir natürlich über Ermittlungen und Zeugenhinweise an die Täter zu gelangen. Die Öffentlichkeitsfahndung ist dann meistens auch einer der letzten Schritte, weil sie natürlich auch in die Persönlichkeitsrechte eingreift, die auch ein Tatverdächtiger dann hat. Jetzt in dem Fall haben die Ermittlungen nicht zur Identifizierung der beiden Täter geführt, sodass ein Richter hier am Amtsgericht dann jetzt letztlich die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet hat.“ Weil die Täter eine Waffe für ihren Überfall genutzt haben gilt die Tat als schwerer Raub. Ein Verbrechen, dass in Hessen in den letzten zehn Jahren zugenommen hat. Wenn die Räuber gefasst werden, erwarten sie empfindliche Strafen. Matthias Mänz, Pressesprecher Polizeipräsidium Nordhessen: „Das ist also ein Verbrechenstatbestand mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Das ist also meistens eine Straftat, die überhaupt nicht im Verhältnis zu der Beute steht, die da gemacht wird. Wir wissen auch, dass es häufig junge Täter sind, die solche Überfälle begehen, die sich gar nicht der Konsequenzen bewusst sind. Deswegen raten wir auch grundsätzlich dazu, nicht jetzt irgendwie Widerstand zu leisten oder noch versuchen den Helden zu spielen, sondern einfach da […]