Kein höherer Schadensersatz für Germanwings-Opfer

Mehr als sieben Jahre ist es her, dass der Co-Pilot eines Germanwings-Flugs die Maschine in den französischen Alpen absichtlich zum Absturz brachte. Andreas L. aus dem rheinland-pfälzischen Montabaur ist verantwortlich für den Tod von 150 Menschen. Seit Jahren wird gestritten, ob der Lufthansa-Konzern, zu dem Germanwings gehörte, zu wenig Schadensersatz gezahlt hat. Heute hat das Landgericht Frankfurt über eine Klage entschieden, die Angehörige der Absturzopfer eingereicht hatten.

Es ist der 24. März 2015. Eine Maschine der Lufthansa-Tochter Germanwings stürzt über den französischen Alpen ab. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kommen ums Leben.
Die Ermittlungen ergeben, dass der psychisch kranke Co-Pilot Andreas L. aus dem rheinland-pfälzischen Montabaur die Maschine absichtlich abstürzen ließ, nachdem er sich im Cockpit eingeschlossen hatte.
Die Lufthansa zahlte für die einzelnen Opfer Schadensersatz, teilweise über 100.000 Euro. Doch mehrere Angehörige fordern mehr Geld. Sie begründen das unter anderem damit, dass die Lufthansa den Co-Piloten nicht genug untersucht und dadurch seine psychische Erkrankung nicht erkannt habe.
Doch diese Ansicht teilt die Reiserechtskammer des Frankfurter Landgerichts heute nicht. Die flugmedizinische Untersuchung von Piloten sei eine hoheitliche Aufgabe des Luftfahrtbundesamtes. Die Sachverständigen arbeiteten im Auftrag des Bundesamtes.
Isabel Jahn, Richterin am Landgericht Frankfurt
„Und wenn es zu Versäumnissen bei einer medizinischen Untersuchung eines Piloten kommt, dann kann deswegen nur der Staat haften oder seine Körperschaften, nicht aber ein Luftfahrtunternehmen wie hier die Lufthansa. Die Lufthansa hatte auch keine Möglichkeit, die Tätigkeiten der medizinischen Sachverständigen zu überprüfen oder in ihre Tätigkeiten einzugreifen und aus diesem Grund kann der Lufthansa auch kein Organisationsverschulden für dieses tragische Ereignis vorgehalten werden.“
Deshalb könne die Lufthansa nicht der Klagegegner sein. Die Angehörigen der Absturzopfer müssen jetzt entscheiden, ob sie gegen das heutige Urteil in Frankfurt Rechtsmittel einlegen oder ob sie eine Schadensersatzklage gegen den Bund einreichen.