Plante ein junger Mann aus Nordhessen den „Rassenkrieg“?

Wollte der damals 19-jährige Marvin E. eine Terrorzelle gründen und Anschläge vorbereiten? Wollte er einen Rassenkrieg entfachen? „Ja“, sagt die Bundesanwaltschaft. Und sie macht dem jungen Mann aus Spangenberg im Schwalm-Eder-Kreis in der Anklageschrift noch weitere schwere Vorwürfe. Seit September 2021 sitzt Marvin E. in Untersuchungshaft. Heute hat der Prozess vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt begonnen.

Die weiße Rasse werde verdrängt und müsse sich erneuern – diese Ansicht soll der heute 20-jährige Marvin E. aus Spangenberg vertreten haben. Dafür habe er zu drastischen Maßnahmen gegriffen: Er soll Sprengsätze gebaut, zu Schnellfeuergewehren recherchiert und Anschläge auf Migranten, Juden und Politiker geplant haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heute vor, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Außerdem habe Marvin E. Mitte 2021 versucht, eine terroristische Vereinigung zu gründen. Ganz nach der Ideologie der sogenannten „Atomwaffen-Division“ habe er Anhänger rekrutieren und einen Rassenkrieg beginnen wollen.
Michael Neuhaus, Bundesanwalt
„Allerdings gelang es ihm nicht, weitere Mitglieder zu rekrutieren, jedoch stellte er ab Mitte 2021 mindestens 15 größere Sprengsätze her, die er zum Teil mit Stahlkugeln ummantelte, um damit Anschläge zu begehen. Die Begutachtung dieser Sprengsätze hat ergeben, dass tatsächlich die Sprengsätze in der Lage waren, damit Menschen zu töten.“
Marvin E. habe vor allem in den sozialen Medien versucht, Anhänger zu gewinnen. Außerdem soll er bereits zu möglichen Orten für Anschläge recherchiert haben, darunter auch Schulen in Kassel, berichtet die Staatsanwaltschaft.
Franziska Oeler, Reporterin
„Nach nur 30 Minuten ist der Prozessauftakt hier am Oberlandesgericht auch schon wieder vorbei. Als der Staatsanwalt die Anklage verliest, schaut Marvin E. ihn direkt an, auf seinem Gesicht deutet sich ein leichtes Schmunzeln an. Er wirkt selbstbewusst. Seine Anwälte kündigen an, dass Marvin E. sich ausführlich äußern wolle, allerdings erst beim nächsten Verhandlungstermin.“
Weil Marvin E. die Straftaten im Alter von 19 Jahren begangen haben soll, gilt er vor dem Oberlandesgericht als Heranwachsender. Daher müssen die Richter noch entscheiden, ob für ihn das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Am 12. August wird der Prozess voraussichtlich fortgesetzt.