Streit um Neueinteilung der Wahlkreise vor Gericht

In Hessen wird Ende Oktober ein neuer Landtag gewählt. Dabei ist das Prinzip der Gleichheit der Wahl zu beachten. Bedeutet, jede Stimme muss gleich viel Gewicht haben, alle Wahlkreise sollten also die gleiche Anzahl von Wahlberechtigten enthalten. In Hessen ist das nicht überall der Fall und deshalb hat die Landesregierung die Wahlkreise neu strukturiert. Dagegen hat die SPD Fraktion geklagt. Hat sie heute Recht bekommen?
AKTUALISIERUNG: Der hessische Staatsgerichtshof hat entschieden: Ein Frankfurter Wahlkreis muss noch vor der hessischen Landtagswahl im Oktober neu zugeschnitten werden. Die Zeit bis dahin reiche aus, sagte Präsident Roman Poseck. Hintergrund der Entscheidung ist, dass im Wahlkreis I deutlich weniger Wahlberechtigte wohnen als durchschnittlich in den anderen hessischen Wahlkreisen.