Vorrangprüfung in Rheinland-Pfalz ausgesetzt

Bisher durften Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in Deutschland nur dann einen Job annehmen, wenn es keine inländischen Bewerber für ihn gab. Deutsche und EU-Bürger hatten Vorrang. Vorgestern hat die Bundesregierung diese Vorrangprüfung für drei Jahre ausgesetzt. Im Integrationsgesetz war es den Ländern freigestellt worden, die Bezirke festzulegen, in denen die Vorrangprüfung weiter gelten soll – abhängig von der Arbeitsmarktlage. Doch Rheinland-Pfalz hat sich dafür entschieden, die Prüfung im gesamten Land abzuschaffen.