Urteil wegen Angriffen auf Polizisten

An Weiberfastnacht vor einem Jahr werden Polizisten zu einem Trierer Club gerufen. Als sie dort eine Anzeige aufnehmen wollen, pöbelt sie ein 43-jähriger Mann an. In der Nähe stehende Jugendliche mischen sich ein, die Lage eskaliert. Schließlich bildet sich eine Gruppe von rund 30 Personen, aus der heraus die Polizisten angegriffen werden. Dieser Gewaltausbruch sorgt bundesweit für Schlagzeilen. Heute hat das Landgericht elf Angreifer verurteilt.

Europaletten, Eisenstangen, Besen, sogar einen Einkaufswagen sollen die Randalierer auf die Polizisten geworfen haben. Außer ein paar Glasflaschen ist am Tag nach den Ausschreitungen nicht mehr viel zu sehen.
Zehn Jugendliche und einen erwachsenen Mann hat das Landgericht Trier heute für die Angriffe auf die Polizisten verurteilt. Schwerer Landfriedensbruch, Körperverletzung, tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollzugsbeamte – die Liste der festgestellten Straftaten ist lang.
Michael E. soll die Beamten als erster angegriffen und somit die Ausschreitungen entfacht haben. Ihn verurteilen die Richter heute zu einem Jahr und drei Monaten Haft.
Thomas Roggenfelder, Verteidiger von Michael E.
„Mein Mandant wird das Urteil anfechten, wird Revision einlegen, sodass der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben wird, ob die Verurteilung der Kammer standhält oder nicht. Darüber hinaus ist die Feststellung, wie das Landgericht diese getroffen hat, eine andere, aus Sicht meines Mandanten jedenfalls, wie sie aus der Beweisaufnahme hervorgeht, nämlich ganz konkret aus der Bodycam-Aufzeichnung der Polizei und auch aus den Aussagen der hier vernommenen Zeugen.“
Auch einen Jugendlichen verurteilt die Kammer heute zu einer Haftstrafe – er muss für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Einen Teil davon hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Die restlichen Angeklagten, die meisten bereits vorbestraft, verurteilt das Gericht zu Sozialstunden und Geldstrafen.
Während der gesamten Verhandlung lässt sich niemand von ihnen auf die Vorwürfe persönlich ein.
Wolfgang Spieß, Staatsanwalt
„Alle Einlassungen, die wir haben, wurden von den Verteidigern abgegeben. Das hat das Gericht ja auch moniert, dass keine Rückfragen zulässig waren und deswegen die Angeklagten, die vielleicht dann gesagt hätten ‚Wir sehen ein, was wir falsch gemacht haben‘ und das dann auch erläutern, wie es gekommen ist. Diese Gelegenheit wurde ihnen genommen, die haben jetzt drei Monate hier zugeguckt und haben vielleicht gar nicht verstanden, was so im Einzelnen beredet wurde.“
Eine Aussage zu den Tatvorwürfen wirkt sich oft strafmildernd aus. Nur einer der Jugendlichen nutzt sein letztes Wort heute, um sich für die Tat zu entschuldigen. Alle anderen halten ihr Schweigen bis zum Ende.