Urteil – Versuchter Totschlag im Getränkemarkt

Weil er auf die Einhaltung der coronabedingten Abstandsregeln hingewiesen wurde, ist ein Mann vor rund einem Jahr in einem Getränkemarkt in Nauheim ausgerastet. Seit August muss sich der 39-Jährige wegen versuchten Totschlags vor dem Darmstädter Landgericht verantworten. Heute ist das Urteil gefallen.

Acht Jahre Haft für Florian A.
Das Gericht verurteilt den 39-Jährigen heute wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Florian A. sei ein von Haus aus böser Mensch, so der vorsitzende Richter. Am Tatablauf gebe es nicht den Hauch eines Zweifels.
Die Richter sehen es als erwiesen an, dass Florian A. im November vergangenen Jahres in diesem Getränkemarkt in Nauheim auf den Kassierer Connor G. losgegangen ist. Anschließend hatte er mit einem Messer auf Alper E. eingestochen, der zufällig als Kunde im Markt war. Der 18-Jährige wird an der Lunge verletzt und überlebt die Attacke nur knapp.
Der Grund für den plötzlichen Ausraster des Angeklagten ist nichtig. Florian A. war zuvor auf die Einhaltung des Corona-Abstands hingewiesen worden. Nach dem plötzlichen Angriff auf den Kassierer lädt er seinen gekauften Wasserkasten ins Auto und fährt einfach davon.
Florian A. ist wegen ähnlicher Vorfälle bereits mehrfach vorbestraft. Im Prozess ging es deshalb vor allem um die Frage, ob der Angeklagte schuldfähig ist oder möglicherweise an einer psychischen Erkrankung leidet, die zu dem Angriff im Getränkemarkt geführt hat.
Das Gericht kommt heute aber zu dem Schluss, dass Florian A. imstande ist, seine Taten selbstbestimmt zu steuern und damit zu verantworten. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, komme deshalb nicht in Frage.
Eva Heid, Staatsanwältin
„Für eben die Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit, da bedarf es der Feststellung einer besonders schweren Persönlichkeitsstörung. Und da hat das Gericht eben gesagt, diese Schwere können wir mit der erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen.“
Die Verteidigung will sich heute nicht äußern, sie hat nun eine Woche Zeit Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Florian A. hat während des ganzen Prozesses geschwiegen und beruft sich auf große Erinnerungslücken. Auch heute will er das Wort nicht mehr an Alper E. und Connor G. richten, um sich zu entschuldigen.
Connor G., Kassierer Getränkemarkt
„Also, absolut mangelndes Selbstbewusstsein oder mangelnde Selbstreflektion vom ihm ausgehend. Ein bisschen schade, ich hätte gerne gewusst, warum die Taten gemacht wurden, aber bin jetzt zu keinem Ergebnis gekommen. Leider.“
Für die Opfer ist das Urteil heute eine Genugtuung. Und trotzdem wird dieser Tag im November bei Connor G., Alper E. und ihren Familien Spuren hinterlassen.