Urteil im Cyberbunker-Prozess

Beim sogenannten „Cyberbunker-Prozess“ geht es um millionenschwere Drogendeals, Waffenverkäufe und Falschgeld-Geschäfte. Sie wurden von 2014 bis 2019 über ein Rechenzentrum abgewickelt, das sich in einem Bunker in Traben-Trarbach befand. Nachdem ein Jahr lang Hunderte Zeugen befragt, 10.000 Akten durchforstet und Millionen Gigabyte Daten ausgewertet worden sind, hat das Landgericht Trier heute die Betreiber des Cyberbunkers verurteilt.

Der vorsitzende Richter braucht fast fünf Stunden, um die Urteile gegen die acht Angeklagten zu verlesen. Der Hauptangeklagt Herman X., ein 62-jähriger Niederländer, wird zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sechs weitere Angeklagte erhalten ebenfalls Haftstrafen. Bei einem achten wird die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten betrieben den sogenannten „Cyberbunker“ in Traben-Trarbach. Sie wussten seit 2014, dass über ihre Server illegale Geschäfte liefen und schützten ihre kriminellen Kunden vor staatlichen Zugriffen. Diese nutzten das Rechenzentrum unter anderem für die weltweit zweitgrößte Darknet-Plattform „Wallstreet Market“. Auch ein großer Hackerangriff soll über die dortigen Server gesteuert worden sein.
Die Angeklagten wurden aber nur wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Verurteilt, nicht aber wegen Beihilfe zu den fast 250.000 Straftaten, die ihre Kunden begangen haben.
Jörg Angerer, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
„Die Kammer ist bei einem Teil der Angeklagten etwas unter unseren Forderungen geblieben. Das ist nicht sehr ungewöhnlich. Teilweise ist auch nach Antrag verurteilt worden. Womit wir nicht so zufrieden sind, ist, dass die nicht wegen Beihilfe verurteilt worden sind.“
Die Generalstaatsanwaltschaft denkt deshalb daran, gegen das Urteil Revision einzulegen. Auch die Verteidiger wollen das Urteil prüfen lassen.
Michael Eichin, Verteidiger des Hauptangeklagten
„Das sind grundsätzliche Fragen, die geklärt werden müssen, Sie haben es in der Urteilsbegründung auch gehört, es geht hier um Rechtsfragen, die für Provider in ganz Deutschland maßgeblich sein könnten und Auswirkungen haben. Deswegen sollte das grundsätzlich geklärt werden.“
Es ist das erste Mal, dass ein Landgericht in Rheinland-Pfalz die Betreiber eines Rechenzentrums verurteilen, über das illegale Geschäfte liefen.
Jörg Angerer, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
„Das ist auf jeden Fall ein Signal, dass auch die Leute, die im Hintergrund tätig sind und Cybercrime erst ermöglichen, sich nicht sicher sein können, dass man sie verfolgt, wenn man ihnen habhaft werden kann.“
Mit dem heuteigen Urteil ist der Komplex „Cyberbunker“ noch nicht abgeschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt auch gegen viele hundert Kunden, die dort illegale Geschäfte abwickelten. Gegen zwei von ihnen beginnt der Prozess bereits an diesem Donnerstag. Auch am Landgericht Trier.