Tod im Freizeitpark: Frau stürzt aus Achterbahn

Am Samstagnachmittag ist in Klotten an der Mosel eine Frau in einem Freizeitpark aus einer Achterbahn gestürzt, acht Meter in die Tiefe. Für die 57-Jährige kommt jede Hilfe zu spät. Sie stirbt noch an der Unglücksstelle. Heute – zwei Tage danach – sind noch sehr viele Fragen offen.

Es sollte ein vergnügter Tag an diesem Sommer- und Ferienwochenende im Wild- und Freizeitpark Klotten werden. Doch dann kommt alles anders. Aus bisher ungeklärter Ursache soll eine Besucherin am Samstag gegen 16:30 Uhr während einer Achterbahnfahrt in einer Kurve auf ihrem Sitz ins Rutschen gekommen und dann in die Tiefe gestürzt sein.
Ein Großaufgebot an Rettungskräften und ein Rettungshubschrauber sind im Einsatz. Doch für die Frau aus dem saarländischen St. Wendel kommt – trotz Wiederbelebungsmaßnahmen – jede Hilfe zu spät.
Nina Eisenbeis, Reporterin
„Der Freizeitpark hier im Wald in Klotten bei Cochem hat auch heute für Besucher geschlossen. Auf der Internetseite und auch am Eingang hinter mir schreiben die Betreiber, dass der Park die Behörden bei der schnellen Aufklärung des Unfallhergangs unterstützen will. Das ganze Team sei nach wie vor geschockt und fassungslos. Wörtlich heißt es: ‚Wir möchten auf diesem Weg unser tiefempfundenes Mitgefühl der Familie, den Angehörigen und Freunden aussprechen‘.“
Fassungslos sind auch die Menschen in der kleinen Gemeinde Klotten. Seit vielen Jahren ist der Freizeitpark die prägende Attraktion für den knapp 1.400-Seelen-Ort.
Anwohner Klotten
„Die Menschen hier haben das mit großer Betroffenheit natürlich erfahren. Wir sind mit dem Freizeitpark ja auch verwurzelt und kennen die Betreiber und auch – ja, das Mitgefühl ist natürlich sehr groß, auch für die Angehörigen. So ein Unfall sollte einfach nicht passieren.“
Laut dem Freizeitpark ist die 2004 eröffnete Achterbahn 532 Meter lang und 17,5 Meter hoch. Sie sei kurvenreich mit «maximalem Gefälle und bis zu 60 Stundenkilometer schnell».
Wie konnte es zu diesem Unglück kommen? War es ein technischer Defekt? Oder handelte jemand fahrlässig?
Die Staatsanwaltschaft Koblenz will diese Fragen jetzt klären. Bislang gebe es keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Weitere Erkenntnisse solle die Obduktion der Verstorbenen bringen. Außerdem werde es umfangreiche technische Untersuchungen geben.
Staatsanwaltschaft Koblenz
„Auch wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachter die Achterbahn und den Wagen, den die Verstorbene benutzt hat, auf mögliche Ursachen für das Unglück untersuchen. Beabsichtigt ist weiterhin, Genehmigungs- und Prüfunterlagen von Aufsichtsbehörden beizuziehen. Darüber hinaus ist die Polizei beauftragt worden, Zeugen festzustellen und zu vernehmen, die Angaben zu dem Unglücksgeschehen machen können.“
Vor Ort hat bereits ein Gutachter begonnen, das Fahrgeschäft zu untersuchen. Es werden Testfahrten durchgeführt. Wegen der laufenden Ermittlungen bleibt vorerst unklar, wann der Freizeitpark wieder geöffnet werden kann.