Streit um die Härtefallkommission für Flüchtlinge

Die Härtefall-Kommission soll, wie der Name schon sagt, für die Härtefälle zuständig sein, für ausreisepflichtige Ausländer, die nach geltendem Recht letztlich abgeschoben werden müssen. Eine Härtefallentscheidung ist oft die letzte Chance, dies zu vermeiden – aber nur, wenn die Abschiebung  „menschlich oder moralisch unerträglich wäre“. In Rheinland-Pfalz nehmen diese Bewilligungen von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer deutlich zu. Das sorgt für Verstimmungen, vor allem bei den bei den Kommunen.