Streit um Betriebsrat vor Gericht

Sie wollten einen Betriebsrat gründen, stattdessen wurden sie fristlos entlassen. Drei Mitarbeiter des Autovermieters Sixt in Frankfurt wurden im vergangenen Jahr kurz vor der Ernennung eines Wahlvorstands vor die Tür gesetzt. Wollte Sixt die Mitarbeiter loswerden, um damit die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern? Mit dieser Frage hat sich heute das Arbeitsgericht in Frankfurt beschäftigt.

Die Sixt-Filiale am Frankfurter Flughafen. Rund 30 Menschen arbeiten hier, vier von ihnen wollten einen Betriebsrat gründen. Ver.di-Gewerkschaftssekretär Philipp Schumann war dabei, als im vergangenen Oktober auf einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt werden sollte.
Philipp Schumann, ver.di Hessen
„Dann sind die Leute reingekommen. Quasi als erstes, was passiert ist, ist, dass einem der Initiatoren noch die fristlose Kündigung überreicht worden ist und dann ging’s im Prinzip direkt los mit der Versammlung. Dann war es auf der Versammlung so, dass tatsächlich lauter leere Stimmzettel abgegeben worden sind. Und damit war am Ende des Tages kein Wahlvorstand gewählt und damit die Betriebsratswahl zunächst verhindert.“
Zwei weitere Mitarbeiter, die sich zur Wahl stellen wollten, erhielten ebenfalls vor der Versammlung die fristlose Kündigung. Aus Sicht von ver.di wurden sie vor die Tür gesetzt, um die Gründung des Betriebsrats zu verhindern. Sixt hingegen sagt, alles sei mit rechten Dingen zugegangen:
„Alle Vorwürfe sind unzutreffend. Das zeigt schon der Umstand, dass eine Wahl stattgefunden hat. SIXT hat den Raum für die Wahl angemietet und alle Mitarbeiter, die an der Wahl teilnehmen wollten, unter Fortzahlung der Gehälter von der Arbeit freigestellt.“
Als Grund für die Kündigung gibt Sixt an, dass die Mitarbeiter sich und Freunden wiederholt Autos zu günstigeren Bedingungen gebucht hätten.
Das Frankfurter Arbeitsgericht beschäftigt sich heute mit der Kündigungsschutzklage von zwei Mitarbeitern. Am Nachmittag entscheidet die Kammer: Beide Kündigungen seien gerechtfertigt, weil die Mitarbeiter tatsächlich unrechtmäßig Rabatte gewährt hätten. In einem anderen Kündigungsschutzverfahren in Düsseldorf entschied das Gericht zuletzt hingegen zugunsten einer gekündigten Sixt-Mitarbeiterin.
Philipp Schumann, ver.di Hessen
„Insgesamt kann ich sagen, in diesem Verfahren und auch in Düsseldorf wird vom Arbeitgeber sehr viel Druck ausgeübt. Also, kann sich, glaube ich, jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.“
Ver.di will auch künftig Sixt-Mitarbeiter bei der Gründung eines Betriebsrats unterstützen. Die Anwälte der beiden Kläger haben angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.