Statt Corona-Leine in Worms Ausgangssperre

Seit heute ist der Corona-Lockdown noch einmal verschärft worden. Städte und Landkreise, in denen sich innerhalb von 7 Tagen mehr als 200 Menschen pro 100.000 Einwohner mit Corona infiziert haben, können die Bewegungsfreiheit ihrer Bürger einschränken. In Hessen kann der Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer begrenzt werden, wie das mit der Bundeskanzlerin verabredet war. In der rheinland-pfälzischen Rechtsverordnung steht hingegen nichts von einer Kilometerbegrenzung. Noch hat allerdings keine Kommune beschlossen, die Bewegungsfreiheit der Bürger einzuschränken. Warum nicht?