So will Rheinland-Pfalz die Pflege-Impfpflicht umsetzen

In einem Monat soll es soweit sein: Die Impfpflicht im medizinischen Bereich soll an den Start gehen. Doch so klar ist das alles gar nicht mehr seit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder angekündigt hat, alle Spielräume nutzen zu wollen, um das Bundesgesetz auszubremsen. Rheinland-Pfalz geht genau den entgegengesetzten Weg. Hier hat man heute bekräftigt: Die Impfpflicht im medizinischen Bereich wird kommen – und zwar pünktlich.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht: ein Schritt zum Schutz der vulnerablen Gruppen; ein Schritt, um einen sicheren Weg aus der Pandemie zu finden. So haben es der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister und der Sozialminister heute Vormittag formuliert.
Alexander Schweitzer, SPD, Sozialminister Rheinland-Pfalz
„Wir wissen alle, wir haben ein Pflegekräfteproblem. Das ist in der Pandemie eher noch mal stärker geworden. Vor dem Hintergrund ist es allerdings so, dass wir in Rheinland-Pfalz doch sehr selbstbewusst sagen können: Gut das wir soweit gekommen sind. Bei 175.000 Menschen in der Pflege, im Gesundheitsbereich, alle zusammen genommen, also von der IT-Fachkraft bis zur Pflegefachkraft, gehen wir von 13.000 Menschen aus, wo es noch Klärungsbedarf gibt.“
Das Land scheint also in Sachen Impfen gut dazustehen. Ob Krankenhäuser, Einrichtungen der Altenpflege oder stationäre Pflegeeinrichtungen – die Impfquote beim Personal: über 92 %.
Doch nicht alle, die in der Pflege arbeiten, sind mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einverstanden. Am Wochenende ein Protestzug von Pflegepersonal im hessischen Fulda; etwa 400 Teilnehmer gehen auf die Straße. Katja Jünemann, will sich nicht impfen lassen.
Katja Jünemann, Veranstalterin und Pflegerin
„Ich bin schon beim Arbeitsamt gemeldet und habe mich arbeitssuchend gemeldet und für mich wird es dann auf jeden Fall in eine andere Richtung weitergehen.“
Der 15. März ist für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen der Tag der Impfpflicht. Die Umsetzung sei eine Herausforderung, so der rheinland-pfälzische Sozialminister.
Alexander Schweitzer, SPD, Sozialminister Rheinland-Pfalz
„Dieses Bundesgesetz, das wir in Rheinland-Pfalz umsetzen, hat zur Folge, dass es eine Pflicht gibt der Einrichtungsleiter, in einer Altenhilfeeinrichtung ihre Arbeitnehmer zu fragen, die müssen die Auskunft geben, welchen Impfstatus haben sie, und das wir dann weitergeleitet an die Gesundheitsämter.“
Die Gesundheitsämter sind also die Kontrollorgane für die Einhaltung der Impfpflicht. Die meisten sind schon jetzt überlastet. Sie sollen personell aufgestockt werden. Insgesamt 245 Stellen mehr.
Das sei nicht genug, meint der rheinland-pfälzische CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf.
Christian Baldauf, CDU-Fraktionsvorsitzender Rheinland-Pfalz
„Was ich von den Kommunen höre und erfahre, ist, dass sie um den Betrieb jetzt schon zu gewährleisten, beinahe die doppelte Anzahl an Personal bräuchten. Dann ist aber noch nicht die einrichtungsbezogene Impfpflicht umfasst, die ja jetzt sehr genau nachgeprüft werden muss, die sehr genau feststellen muss, wer ordnungsgemäß handelt. Und dafür gehe ich mal davon aus, dass man mindestens noch mal 50 % mehr braucht.“
Landesweit rund 13.000 Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die noch nicht geimpft sind – sie zum Impfen zu bewegen, wird nicht einfach werden. Dr. Markus Mai ist ein Impfbefürworter, doch zuerst steht für ihn das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern.
Dr. Markus Mai, Präsident Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
„Ich gehe davon aus, es ist jetzt noch ein Monat Zeit. Es finden ja zurzeit auch Gespräche in den Einrichtungen statt, was wichtig ist. Man muss die Mitarbeiter gut dort abholen, wo sie stehen, mit ihren Sorgen dort abholen wo sie stehen, und man muss natürlich auch ein gutes Stück auf die Sorgen eingehen, wenn die Ängste haben vor der Impfung, muss man halt aufklären. Ich denke, da ist noch einiges zu machen, in den nächsten vier Wochen.“
Die Einrichtungen können ihre ungeimpften Mitarbeiter dem Gesundheitsamt digital melden, das ist ab dem 1. März möglich.
Wer bis zum 15. März einen Termin für die Erstimpfung vorlegen kann, hat nichts zu befürchten, allen anderen droht ein Bußgeld.