Schüler reichen Klage zum Wahlalter ein

Tom Kewald aus Marburg und Jonathan Faust aus Kassel, beide 17 Jahre alt, haben heute bei den zuständigen Verwaltungsgerichten Klage eingereicht, weil sie nicht an kommunalen Wahlen teilnehmen durften. Ihrer Ansicht nach ist eine Begrenzung des Wahlalters auf 18 Jahre verfassungswidrig.