Rheinland-Pfalz schafft Corona-Isolationspflicht ab

„Stay at home, flatten the curve“ – bleiben Sie zu Hause, flachen Sie die Corona-Kurve ab. Bald drei Jahre ist es her, als man damit zu Beginn der Pandemie das Coronavirus eindämmen wollte. „Stay at home“, das wird bald in Rheinland-Pfalz und Hessen Geschichte sein – auch für Menschen, die gerade Corona haben. In Hessen entfällt die Isolationspflicht ab morgen, in Rheinland-Pfalz ab Samstag. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch hat heute die neuen Regeln vorgestellt, die dann für Corona-positiv-Getestete gelten.

Sinkende Temperaturen, steigende Corona-Zahlen – diesen Herbst gilt das bislang nicht: in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit ist die Inzidenz in den letzten Wochen stark gesunken und auch Kliniken drohen nicht mehr mit Corona-Patienten vollzulaufen.
Die Folge: Corona-positiv-Getestete müssen in Rheinland-Pfalz ab Samstag nicht mehr in häusliche Isolation. Für Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das vertretbar.
Clemens Hoch, SPD, Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz
„Wir sehen, dass die Herbstwelle in Rheinland-Pfalz, wie auch in ganz Deutschland, von alleine abgeebbt ist, wir brauchen keine weiteren Maßnahmen. Wir sehen auch, dass viele Menschen sehr verantwortungsvoll mit der Erkrankungslage umgehen. Je mehr Infektionen es gibt, desto mehr Menschen tragen freiwillig Maske und lassen sie dann wieder weg. Und diese Eigenverantwortung und die niedrigen Zahlen vor allem in unseren Krankenhäusern lassen jetzt im Moment den Schluss zu, dass wir uns das im zu trauen können.“
Für Positiv-Getestete gilt außerhalb der eigenen Wohnung eine Maskenpflicht. Sie können ab Samstag also theoretisch draußen spazieren oder einkaufen gehen; einen Besuch im Restaurant schließt die Maskenpflicht aus. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt: positiv-getestete Arbeitskräfte können arbeiten gehen, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entsprechende Regelung selbst treffen.
Das sei schlecht für Patienten und Arbeitnehmer, kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz.
Eugen Brysch, Vorstand Deutsche Stiftung Patientenschutz
„Wenn sich ein Corona-Infizierter isoliert, kann er keinen anderen anstecken. Die Isolationspflicht verhindert somit die ungehinderte Ausbreitung des Virus. So wird Leiden und Sterben verhindert. Darüber hinaus werden infizierte Arbeitnehmer geschützt, einem Beschäftigungsdruck nachzugeben. Diese Fakten wischen Bundesländer vom Tisch, die die Isolationspflicht beerdigen.“
Doch Bund und Länder sehen sich dieses Jahr offenbar gut gerüstet für den Winter.
So schließt Rheinland-Pfalz zum Jahresende alle 22 Impfzentren, zwei Jahre nachdem hier die ersten Menschen gegen das Virus geimpft wurden. Mit einer Impfquote von rund 90% benötige das Land die Zentren nicht mehr, so Hoch.
Und auch die seit März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Praxen soll zum Jahresende entfallen, bestätigt uns das Bundesgesundheitsministerium.
Lernen, mit dem Virus zu leben: Zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie könnte dieser fromme Wunsch auch in der kalten Jahreszeit in Erfüllung gehen.