Rhein besucht Fußfessel-Überwachungsstelle

Häusliche Gewalt gegen Frauen wird in Deutschland zu einem immer größeren Problem. So stieg die Zahl der registrierten Fälle von 2021 bis 2022, also innerhalb eines einzigen Jahres, um fast zehn Prozent. Statistisch gesehen wird in Deutschland zudem jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Die CDU in Hessen fordert deshalb, die Überwachung mit elektronischen Fußfesseln künftig auch auf Männer auszuweiten, die eine Bedrohung für ihre Familien darstellen.

Eine elektronische Fußfessel überwacht den Aufenthaltsort eines Straftäters. Verstößt der gegen seine Auflagen, ertönt ein Alarm. Die Polizei vor Ort wird informiert und kann eingreifen, noch bevor etwas Schlimmes passiert. Ein Modell, das die hessische CDU nun auch auf mögliche Frauen-Gefährder ausweiten möchte. Bislang sind Kontakt- und Annäherungsverbote das schärfste Schwert der Justiz, mögliche Bedrohungslagen zu verhindern.
Boris Rhein (CDU), Ministerpräsident Hessen
„Näherungsverbote sind natürlich die Grundlage, die ausgesprochen werden, um dann eine solche Fußfessel anordnen zu können. Das heißt, die Näherungsverbote werden weiterhin notwendig sein. Der Punkt ist, und das ist ja der Sinn der Fußfessel, dass diese Näherungsverbote a) kontrolliert werden und dass sie b) dann natürlich auch durchgesetzt werden können. Und das viel besser mit Fußfessel als ohne Fußfessel.“
Schon vor Monaten hat sich die CDU den besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt auf die Fahnen geschrieben: Die Forderung nach der elektronischen Fußfessel für potentielle Gewalttäter ist eines der zentralen Wahlkampfversprechen der hessischen Christdemokraten für die anstehende Landtagswahl. Ob eine solche Überwachung überhaupt rechtmäßig ist, steht bislang aber noch auf einem anderen Blatt.
Roman Poseck (CDU), Justizminister Hessen
„Es muss das Gewaltschutzgesetz verändert werden. Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dann müssen die Richter diese gesetzliche Grundlage auch anwenden. Dabei wird man selbstverständlich auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen müssen. Es geht nicht darum, dass jetzt jeder Ex-Partner mit ner Fußfessel ausgestattet wird. Es geht um die Fälle mit Eskalationspotential.“
Insgesamt habe man mit der Überwachung von Straftätern durch elektronische Fußfesseln gute Erfahrungen gemacht. Bereits im Mai habe die hessische Landesregierung deshalb in der Justizministerkonferenz die Initiative eingebracht, die Überwachung auch auf Fälle drohender häuslicher Gewalt auszuweiten. Jetzt muss das Bundesjustizministerium entscheiden, ob es einen Gesetzentwurf vorlegt.