Rechtsausschuss zum Vergewaltigungsfall Edenkoben

Die Verunsicherung ist groß in der Gegend rund um das pfälzische Edenkoben. Eltern haben Angst um ihre Kinder seit ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter vor anderthalb Wochen ein zehnjähriges Mädchen in sein Auto gezerrt und sexuell missbraucht hatte. Der mutmaßliche Täter konnte kurz darauf gefasst werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Über Hintergründe zu den Ermittlungen hat der rheinland-pfälzische Justizminister heute im Rechtsausschuss berichtet.

 

Der mutmaßliche Täter war nur wenige Wochen vor der Tat in Edenkoben aus der Haft entlassen worden. Als Auflage hatte er einen ganzen Katalog an richterlichen Weisungen bekommen, die die Gefahr erneuter Straftaten mindern sollte. So war es ihm zum Beispiel verboten, sich in der Nähe von Orten wie Kinderspielplätzen aufzuhalten und ein internetfähiges Handy zu besitzen. Gegen beide Auflagen hat er laut den Ermittlern verstoßen. Und auch die Anordnung eine elektronische Fußfessel zu tragen, lehnte er ab. Genau wie die Weisung, sich für eine Dauer von mindestens zwei Jahren einmal monatlich in einer forensischen Ambulanz vorzustellen und behandeln zu lassen.
Herbert Mertin (FDP), Justizminister RLP: „Alternativ sollte die Betreuung durch eine geeignete Therapeutin beziehungsweise einen geeigneten Therapeuten erfolgen – das wäre zum Beispiel ein Facharzt für Psychiatrie oder Psychologie – der mindestens einmal im Kalendermonat ein therapeutisches Gespräch mit dem Verurteilten führen sollte.“
Wegen des Verstoßes gegen die Weisungen habe die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Freitag vor der Tat erneut Anklage gegen den 61-Jährigen erhoben. Die Akte sei aber erst sechs Tage später postalisch beim zuständigen Amtsgericht eingegangen. Der Grund für die Verzögerung: Ein Krankheitsfall in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft, so der Minister heute. Damit sie bearbeitet werden kann, muss eine Strafakte dem Gericht nach geltendem Recht in Papierform vorliegen.
Marcus Klein (CDU), Abgeordneter Landtag RLP: „Hätte man das nicht besser machen können? Braucht es da tatsächlich einen berittenen Boten, der die Anklage weitergibt? Das ist hier zu thematisieren. Aber auch: Was war schon vor Anklageerhebung? Hätte die nicht schon früher auch erfolgen können, hätte man die nicht schon früher ans Gericht leiten können, inklusive Haftbefehl? Das hätte dann die Tat möglicherweise verhindert.“
Schon Mitte August waren zahlreiche Hinweise bei der Polizei eingegangen, die auf Verstöße gegen die Weisungen hingedeutet hatten. Die wurden in den darauffolgenden zwei Wochen überprüft. Erst danach, Anfang September, habe die Staatsanwaltschaft Anklage erheben können. Der Minister betont weiter, dass aus den Hinweisen zu den Weisungsverstößen keine Anhaltspunkte dafür hervorgegangen waren, dass er eine solche Tat geplant hatte. Und trotzdem:
Herbert Mertin (FDP), Justizminister RLP: „Das schmerzt mich, dass es uns rechtsstaatlich nicht möglich war, es zu verhindern.“
Alle hier sind sich einig: Es muss sich etwas an der Gesetzeslage ändern, um die Weisungen künftig besser durchsetzen zu können. Innenminister Michael Ebling hatte deshalb bei einer Ausschusssondersitzung vergangene Woche angekündigt, prüfen lassen zu wollen, ob eine elektronische Fußfessel gegebenenfalls auch unter Zwang angelegt werden kann.