Prozess wegen Kindesvergewaltigung in Edenkoben

Es ist ein Fall, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat. Ein 62 Jahre alter Mann aus Neustadt an der Weinstraße missbraucht ein 10-Jähriges Mädchen sexuell. Und das, obwohl er mehrfach vorbestraft ist, erst zwei Monate zuvor aus der Haft entlassen wurde und unter Beobachtung der Polizei stand. Seit heute steht der Mann vor Gericht in Landau.

Gerichtssäle kennt der 62-Jährige Angeklagte nur allzu gut. Bereits mehrfach wurde er wegen verschiedener Delikte verurteilt. Auch wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Und auch heute steht der Angeklagte wegen der Vergewaltigung eines Kindes vor dem Landgericht in Landau. Der Vorwurf: Artur K. soll im September letzten Jahres ein 10-jähriges Mädchen auf ihrem Schulweg in Edenkoben in sein Auto gedrückt und entführt haben. Anschließend soll er sich in einem leerstehenden Gebäude im Landkreis Bad Dürkheim an der 10-Jährigen vergangen haben. Rund 2 Stunden befindet sich das Kind in der Gewalt des Mannes. Was genau sich in dieser Zeit zugetragen hat, dazu gibt es auch heute beim Prozessauftakt keine weiteren Informationen. Um das Opfer zu schützen wird die Öffentlichkeit immer wieder ausgeschlossen.
Dass er das Kind sexuell missbraucht hat gibt der Angeklagte aber heute zu. Über seine Anwältin lässt er verlauten, dass er nichts bestreite und die Tat bedauere.
Gabriele Haas, Verteidigerin: „Er ist sehr betroffen über das, was er gemacht hat. Weil er sich das – ich sags mal etwas plump – selber nicht zugetraut hätte, dass er so weit gehen könnte.“
Weitere Anklagepunkte werden heute öffentlich verhandelt. Dabei geht es unter anderem um Verstöße gegen Anordnungen, die das Gericht dem Angeklagten aufgrund vergangener Haftstrafen auferlegt hatte.
Anne Herrmann, Staatsanwaltschaft Landau: „Insbesondere steht dabei im Fokus, dass er sich mehrfach unerlaubt mit Minderjährigen Kontakt aufgenommen haben soll und auf dem Schulgelände sich in Edenkoben aufgehalten haben soll. Zuletzt 2 Tage vor der Tat am 11.09. Dann ist es so, dass die Staatsanwaltschaft derzeit davon ausgeht, dass der Angeklagte aufgrund eines Hangs zur Begehung erheblicher Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist und daher streben wir neben der Verhängung einer Strafe auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.“
Der Fall hatte eine breite Diskussion über das zwangsweise Anlegen einer Fußfessel ausgelöst. Die war für Artur K. eigentlich angeordnet worden, um seinen Standort zu überprüfen. Der vorbestrafte Mann hatte sich aber schlicht geweigert.
Maike Dickhaus, Reporterin „ZU seinem persönlichen Werdegang und den restlichen Anklagepunkten, zum Beispiel den Verstößen gegen die Weisungen des Gerichts äußert sich der Angeklagte heute persönlich. Dabei scheint immer wieder durch, dass er sich keiner Schuld bewusst ist. Bei Beleidigungen sei er zuvor provoziert worden, in der Nähe von Schulen habe er sich nur zufällig aufgehalten, Kinder hätten ihn angesprochen und nicht andersrum. Für jede der vorgeworfenen Taten findet er eine Erklärung. Auf die Prozessbeobachter wirken diese teilweise sehr abstrus.“
Cornelia Merdian, Prozesszuschauerin : „Ich hatte den Eindruck, dass der Angeklagte sich dessen nicht bewusst ist, was da abgeht weil er hat solche Märchen erzählt, wo ich eigentlich gar nicht nachvollziehen kann. Er war ja der Beste, oder?! [lacht] So kam es bei mir jetzt an. Also ist schon ein bisschen komisch.“
Am Ende des Prozesstages dann noch eine überraschende Wendung. Artur K. gibt an schwer an Blasenkrebs erkrankt zu sein. Er habe wahrscheinlich nicht mehr lange zu leben und solle demnächst operiert werden. Wie sich das auf den Prozess auswirken könnte, bleibt zunächst unklar. Bislang geht das Gericht davon aus im April sein Urteil zu sprechen.