Prozess wegen gefälschter Impfpässe

Die Corona-Pandemie ist mittlerweile kaum noch ein Thema und irgendwie scheint es auch skurril, wenn man sich an Zeiten von Kontaktbeschränkungen und 3G-Regel zurück erinnert. Wer nicht geimpft oder genesen war, für den galten teils strenge Regeln. Für Betrüger ein gutes Geschäftsmodell: Impfnachweise oder ganze Impfpässe fälschen. Genau das sollen sechs junge Männer aus dem Raum Koblenz im Jahr 2021 getan haben. Sie stehen seit heute vor dem Koblenzer Landgericht.

Gewerbsmäßige Urkundenfälschung in insgesamt 77 Fällen, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Damit sollen die zwischen 21 und 36 Jahre alten Deutschen rund 46.000 Euro verdient haben.
Katja Kezman, Staatsanwaltschaft Koblenz
„Es sollen eben Impfpässe seinerzeit gefälscht worden sein, indem eben Stempel von Impfzentren, Unterschriften von vermeintlichen Ärzten etc. eben und die entsprechenden Vakzine, die damals auf dem Markt halt gängig waren in die Impfpässe eingetragen worden sind für Endabnehmer und diese Impfungen haben natürlich nicht stattgefunden.“
Zunächst soll der 31-jährige Roman G. alleine begonnen haben, Nachweise für die Corona-Impfung zu fälschen. Später dann habe er sich mit den fünf weiteren Angeklagten in einer Bandenstruktur organisiert. Insgesamt 360 Impfpässe sollen die Männer hergestellt oder gefälscht haben. Die Ausweise gingen an Zwischenhändler und Familienangehörige der Männer. Ob all diese Fälle auch tatsächlich strafbar sind, zweifeln die Verteidiger aber heute an.
Franziska Oeler, Reporterin
„Neben der Fälschung von Stempeln und Unterschriften sollen die Männer auch neue Impfpässe gedruckt und verkauft haben. Diese seien aber nicht personalisiert gewesen, das heißt, die ‚Kunden‘ sollten Namen und Geburtsdatum selbst eintragen. Diese nicht personalisierten Pässe herzustellen sei nach Auffassung der Verteidigung zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht strafbar gewesen. Und das betreffe 52 der insgesamt 77 vorgeworfenen Taten.“
Eine Rechtsfrage, in der es heute keine Einigung gibt, die das Gericht nun aber prüfen will. Der Vorsitzende Richter bietet den Angeklagten zum Prozessauftakt eine sogenannte Verständigung an, einen Deal. Sollte einer von ihnen ein Geständnis machen wollen, das über den eigenen Tatbeitrag hinausgeht, werde sich das Strafmaß verringern.
Katja Kezman, Staatsanwältin
„Natürlich hat das Gericht immer noch die Aufgabe, die Wahrheit und den Sachverhalt zu erforschen, aber aus verfahrensökonomischer Sicht kann es in gewissen Verfahren, jetzt unabhängig von diesem, schon Sinn machen, sich zu verständigen, weil dann eben gewisse Beweismittel vielleicht nicht mehr erforderlich sind oder zumindest nicht mehr in dem Umfang.“
Heute will sich darauf aber noch niemand einlassen.
Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine gesetzliche Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Haft. Für einen von ihnen muss die Kammer noch klären, ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.