Prozess um Mord an Tankstelle: Lebensgefährtin des Angeklagten sagt aus

Im Prozess um den Mord an dem jungen Tankstellenmitarbeiter Alex W. aus Idar-Oberstein hat heute die Lebensgefährtin des Angeklagten ausgesagt. Sie sollte weitere Erkenntnisse über den Ablauf des Tatabends am 18. September letzten Jahres liefern. Der mutmaßliche Täter hatte zuvor bereits gestanden, den jungen Mann wegen eines Streits um die Maskenpflicht erschossen zu haben.

Als er nach dem tödlichen Schuss nach Hause gekommen sei, habe der Angeklagte sie geweckt und ihr mitgeteilt, dass er einen Menschen erschossen habe und dass es jetzt Probleme gäbe, schildert die Lebensgefährtin heute vor Gericht. Sie habe Mario N. das zunächst nicht geglaubt, weil er betrunken gewesen sei. Erst am nächsten Tag habe sie aus dem Internet von der Tat an der Tankstelle erfahren. Daraufhin habe sie Mario N. zur Polizei gebracht.
Maike Dickhaus, Reporterin
„Es sei durchaus vorgekommen, dass Mario N. drei Liter Bier an einem Abend getrunken habe, erzählt die Lebensgefährtin. Das habe er meist nicht so gut vertragen. Er sei dann aggressiv und streitsüchtig geworden, allerdings nie gewalttätig. Am nächsten Tag habe er oft nicht mehr gewusst, was er gemacht habe.“
An dem Tatabend hatte Mario N. nach eigenen Angaben insgesamt mehr als fünf Liter Bier getrunken. Sonst sei es aber zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, schildert die Lebensgefährtin. Die beiden hätten am Abend gegrillt und sich unterhalten. Dann habe sie sich hingelegt, weil sie Kopfschmerzen gehabt habe. Da sei Mario N. noch bester Laune gewesen.
Die Befragung der Zeugin dauert heute über viereinhalb Stunden. Immer wieder geraten Nebenklage und Verteidigung dabei aneinander. Es geht vor allem darum, wieviel Bier der Angeklagte an dem Abend tatsächlich getrunken hatte.
Alexander Klein, Verteidiger von Mario N.
„Es ist ja wesentlich, zu rekonstruieren, welche Trinkmenge der Angeklagte hatte, weil die Absorbtionszeiten, als die Zeiten, in denen sich der Alkohol abbaut, doch sehr individuell sind – von Mensch zu Mensch unterschiedlich – und man deswegen, aufgrund des Restwertalkohols, der morgens nachgewiesen war, keine sicheren Rückschlüsse auf den Alkoholgehalt zum Zeitpunkt der Tat schließen kann. Es ist Aufgabe des psychiatrischen Sachverständigen festzustellen, inwieweit seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt, unter anderem auch aufgrund des Alkoholgenusses, beeinträchtigt war.“
Hier steht eine verminderte Schuldfähigkeit im Raum. Am Nachmittag äußern sich Polizeibeamte zu Mario N.s Aktivitäten in Chats und sozialen Medien. Ein Beamter schildert, dass Mario N. öfter unzufrieden über die Flüchtlingspolitik, Bundespolitiker und die Corona-Maßnahmen geäußert habe.
Maike Dickhaus, Reporterin
„Wörtlich soll er geschrieben haben, man müsse Politiker in die Gaskammer bringen oder sie an Straßenlaternen aufhängen. In Chats hatte er angekündigt den ersten, der ihn zur Einhaltung der Corona-Schutzregeln ermahnt das Leben nehmen zu wollen. Zitat: ‚Der Erste der vor meiner Tür steht, erlebt das neue Jahr nicht mehr‘. An anderer Stelle schreibt er: ‚Ich lande dieses Jahr noch wegen Mord oder Totschlags im Knast‘.“
Mario N. hatte zu Beginn des Prozesses angegeben, dass er sich von dem Tankstellenmitarbeiter gedemütigt gefühlt habe als dieser ihn auf die Maskenpflicht hingewiesen habe. Mit dem Mord habe er ein Zeichen setzen wollen. Weitere Erkenntnisse zur Motivlage des Angeklagten sollen die nächsten Verhandlungstage bringen. Der Prozess wird nach der Osterpause am 2. Mai. fortgesetzt.