Prozess um angeblichen Impfschaden

Immer mehr Menschen ziehen wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Corona-Schutzimpfung vor Gericht. So auch eine Frau aus der Vorderpfalz, die jetzt den Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech auf Schadenersatz verklagt. Heute wurde vor dem Landgericht in Frankenthal verhandelt.

Eine beidseitige Lungenembolie, ein zerstörtes Immunsystem und eine verringerte Leistungsfähigkeit. Das habe sie der Corona-Impfung zu verdanken, sagt die 40-Jährige Klägerin und fordert 200.000 Euro Schadenersatz. Ihren Namen will sie nicht in der Presse genannt haben, auch aus Angst vor Anfeindungen.
Tobias Ulbrich, Anwalt der Klägerin
„ Sie hat zwei Impfungen erhalten und zwar im Mai und im August 2021 mit BioNTech. Und nach der zweiten Impfung hat sie eben eine Lungenembolie, eine arterielle Lungenembolie bekommen, die auch hätte zum Tod führen können. Mit entsprechenden Nachbehandlungen, die dann fast ein Jahr angedauert haben.“
Die ersten Beschwerden seien nur wenige Tage nach der Impfung aufgetreten. Die Vertreter von BioNTech argumentieren dagegen, dass die Blutgerinnsel und die daraus resultierende Embolie auch von der Einnahme der Anti-Baby-Pille stammen könnten.
Maike Dickhaus, Reporterin
„Teilweise gibt es heute vor Gericht heftige Wortgefechte zwischen den Anwälten von BioNTech und dem Anwalt der Klägerin. Die Stimmung ist aufgeheizt. Auf der einen Seite steht da das Schicksal der Frau, die nach ihren eigenen Angaben vor der Impfung topfit gewesen ist und dann eine Lungenembolie erleidet. Auf der anderen Seite geht es auch für BioNTech um sehr viel. Sollte das Gericht Impfschäden feststellen, drohen in der Folge Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe und natürlich auch ein enormer Imageverlust.“
Es ist nicht die erste Klage gegen den Impfstoffhersteller BioNTech. Bislang hatten die Gerichte die Klagen aber abgewiesen und argumentiert, dass die Europäische Arzneimittelbehörde EMA die Nutzen und Risiken des Corminaty-Impfstoffes sorgfältig abgewogen habe. Dabei übersteige der Nutzen, zum Beispiel der Schutz der Allgemeinheit, das Risiko von möglichen Nebenwirkungen beim Einzelnen.
Tobias Ulbrich, Anwalt der Klägerin
„Wir sagen definitiv, es gab nie einen Nutzen. Es gab nur Schaden und zwar auch abstrakt. Denn es gab nie einen Übertragungsschutz, das hat nun selbst die EMA im Rahmen einer Stellungnahme am 18.10. eingeräumt. Und der Impfschutz ist allenfalls marginal und temporär. Und ich glaube, alle haben sich impfen lassen, weil sie genau eben diese Infektion für ihre Liebsten und Angehörigen gerade nicht haben wollen und sie vor Übertragung des Virus schützen wollten. Und das ist hier ad absurdum geführt, weil wir heute wissen, dass dieser Schutz nie da war.“
Die Vertreter von BioNTech wollen sich heute nicht vor unserer Kamera äußern. Das Gericht will sich nun bis Ende Februar eine Meinung bilden und dann sein Urteil sprechen.