Plädoyer im Prozess gegen Aktivistin im Dannenröder Forst

Am Landgericht Gießen ist heute der Berufungsprozess gegen eine Autobahngegnerin fortgesetzt worden, deren Identität weiterhin unbekannt ist. Sie soll bei Protesten gegen den Ausbau der A 49 im Dannenröder Forst in rund 15 Meter Höhe Polizisten angegriffen haben.

In einem ersten Prozess war sie deshalb zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese forderte heute in ihrem Plädoyer, die unbekannte Angeklagte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten zu verurteilen. Mit ihrer gefährlichen Körperverletzung habe sie sich von einem legitimen Protest meilenweit entfernt.
Mareen Fischer, Staatsanwaltschaft Gießen
„Als Staatsanwalt ist man gehalten bei der Strafzumessung Umstände zugunsten und zulasten der Angeklagten zu berücksichtigen. Und hier war es für mich einfach schwer, Umstände zugunsten der Angeklagten zu finden, weil ich bis heute nicht weiß, wie ihr Vorleben ist, wer sie ist, was sie bisher in ihrem Leben gemacht hat.“
Am 1. April soll dann im Berufungs-Prozess das Plädoyer der Verteidigung und das Urteil folgen.