Neuordnung der Corona-Hilfen in Hessen

Knapp zwei Monate ist es her, da urteilten Hessens oberste Richter: Das Finanzierungsmodell, mit dem die Landesregierung die Folgen der Coronakrise abfedern wollte, ist verfassungswidrig. Für die schwarz-grüne Koalition war das eine herbe Niederlage. Heute Nachmittag folgte dann sozusagen der zweite Anlauf, die Landesregierung präsentierte ihren überarbeiteten Haushalt.

Es war ein Urteil mit Sprengkraft: Der Hessische Staatsgerichtshof forderte die Landesregierung auf, das Corona-Sondervermögen neu zu regeln. Außerdem habe Schwarz-Grün gegen die Schuldenbremse verstoßen, so die Richter.
Finanzminister Michael Boddenberg stellte heute den neuen Entwurf vor. Wichtigste Änderung: Künftig sind die Corona-Hilfen im Landeshaushalt verankert und sie steigen immens, von rund 900 Millionen auf 2,3 Milliarden Euro.
Michael Boddenberg, CDU, Finanzminister Hessen
„In diesen 1,4 Milliarden mehr sind enthalten: erhebliche Aufwendungen für den Bereich Tests – alleine dort 400 Millionen Euro. Wir haben erhebliche weitere Kraftanstrengungen erforderlich im Bereich des Impfens. Da sind schon Mittel vorgesehen, aber wir reden jetzt im Haushalt ´22 über 175 Millionen.“
Der neue Haushalt bedeutet zugleich neue Schulden statt Schuldenbremse. Finanziert werden soll das durch Rücklagen, eine spätere Tilgung der Schulden und Kredite. 500 Millionen Euro sind als Corona-Rücklage eingeplant. Diese sei notwendig, so der Minister, weil die zu erwartende Omikron-Welle Finanzprognosen und somit eine zuverlässige Haushaltsplanung erschweren würde.
Michael Boddenberg, CDU, Finanzminister Hessen
„Da sind wir in der Vergangenheit immer wieder eines Besseren oder Anderen belehrt werden. Weil diese Zeit halt so schwer kalkulierbar ist, halte ich mich da zurück, aber ich will nur sagen: Es gibt schon auch unter dem, was wir jetzt machen, eine Reihe von Fragezeichen, weil wir schlichtweg von heute auf morgen mit neuen Sachverhalten und Umständen einfach kalkulieren und planen müssen.“
Gut möglich also, dass es bis zum geplanten Beschluss über den Landeshaushalt Anfang Februar noch einige Änderungen geben wird. Doch egal wie es kommt, mit einer Sache rechnet der Finanzminister diesmal fest: nämlich, dass der neue Haushalt nicht mehr gegen die Verfassung verstößt.