Nach dem Urteil zur Kommunalreform

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat gestern die Zwangsfusion der Gemeinden Maikammer und Edenkoben für rechtswidrig erklärt. Denn Maikammer habe keine Finanzprobleme. Es bestehe kein Grund für eine Fusion. Gleichzeitig erklärten die Verfassungshüter aber, dass die Gebietsreform der rot-grünen Landesregierung grundsätzlich mit der Verfassung vereinbart sei. In den anderen Gemeinden, die gegen eine Zwangsheirat geklagt haben, ist deshalb heute nur vorsichtiger Optimismus zu spüren – wie etwa in Enkenbach-Alsenborn, 15 Kilometer östlich von Kaiserslautern.