Mann soll zwei Kinder getötet haben

Es ist ein Fall der bundesweit für Entsetzen gesorgt hat: Am 11. Mai des vergangenen Jahres wurde ein schwer verletzter Junge vor einem Hanauer Hochhaus gefunden. In einer Wohnung im neunten Stock entdeckten Polizisten wenig später die Leiche eines kleinen Mädchens. Auch der Junge verstarb kurz darauf. Seit heute muss sich nun der Vater der Kinder vor dem Hanauer Landgericht verantworten – wegen Mordes.

Es sind erschütternde Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen den 47-jährigen Jit S. erhebt. Der Inder soll seine siebenjährige Tochter und seinen elfjährigen Sohn heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben.
Am 11. Mai soll er sich Zutritt zur Wohnung seiner getrennt lebenden Frau verschafft haben, als seine Kinder gerade in die Schule gehen wollen. Die Mutter der Kinder ist da schon auf der Arbeit. Jit S. soll die Kinder in die Wohnung gedrängt und seine Tochter auf ein Bett gedrückt haben. Dann soll er ihr mit einem scharfen Gegenstand mindestens zweimal in den Hals geschnitten haben. Die Tochter stirbt an ihren schweren Verletzungen.
Oliver Piechaczek, Staatsanwaltschaft Hanau
„Der Sohn soll die Tat zum Nachteil seiner Schwester mit angesehen haben und dann für sich eine ausweglose Situation erkannt und dann dementsprechend gehandelt haben. Nämlich, sich auf den Balkon begeben und sich aus dem neunten Stock in die Tiefe gesprungen sein.“
Durch den Sturz aus dem neunten Stock trägt der Elfjährige so schwere Verletzungen davon, dass er wenig später im Krankenhaus verstirbt. Der Angeklagte war nach der Tat ins Ausland geflüchtet. Er konnte wenig später von der Polizei in einem Pariser Vorort festgenommen werden. Seitdem sitzt Jit S. in Untersuchungshaft.
Oliver Piechaczek, Staatsanwaltschaft Hanau
„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen gehen wir davon aus, dass es zu einer Trennung kam, zwischen dem Angeklagten und der Kindesmutter. Und der Angeklagte soll diese Trennung nicht verkraftet haben. Und aus diesem Grunde könnte diese Tat möglicherweise als ein Akt der Bestrafung für die Kindesmutter angesehen werden.“
Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Der Angeklagte selbst hatte sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Christopher Schulte-Holtey, Reporter
„Heute lässt sich der Angeklagte dann doch ein. Über seinen Anwalt erklärt er, dass er die Tat zutiefst bereue und sie nicht wieder gutzumachen sei. Ein richtiges Geständnis legt er jedoch nicht ab, denn wie die Tat eigentlich abgelaufen ist, lässt er offen. Generell herrscht im Gerichtssaal heute eine sehr bedrückende Stimmung. Bei der Verlesung der Anklage fangen der Angeklagte und seine Ex-Frau immer wieder an zu weinen. Auch im Gerichtssaal – bei Beobachtern – fließen die Tränen.“
Oliver Piechaczek, Staatsanwaltschaft Hanau
„Tatsächlich muss ich einräumen, dass ich selbst noch nicht ganz schlau geworden bin aus der Erklärung. Es ist kein Geständnis im engeren Sinne. Der Angeklagte ist nicht aufgestanden und hat zum Ausdruck gebracht, es trifft zu, was der Staatsanwalt vorgelesen hat und zwar in allen Details. Also auch die Psyche des Angeklagten ist hier hochgradig interessant und aufzuklären.“
Ein Prozessauftakt, der vor allem der Mutter der getöteten Kinder schwer zu schaffen machen. Sie tritt als Nebenklägerin im Prozess auf.
Friederike Vilmar, Anwältin der Nebenklage
„Ich glaube, wenn man das erlebt hat, was sie erleben musste, dann ist das für jeden, der keine Kinder hat und für die die Kinder haben unvorstellbar. Das kann man nicht beschreiben.“
Zehn weitere Verhandlungstage bis Ende März sind angesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.