Mann erschlagen – Mordprozess in Trier

„Mord statt Schäferstündchen“ – so könnte die Überschrift zu dem Prozess lauten, der heute am Trierer Landgericht gestartet ist. Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer, die sich mit dem späteren Opfer zum Sex verabredet haben sollen – doch dann kam alles anders.

Die Angeklagten: Ein 21-jähriger und ein 27 Jahre alter Serbe. Gemeinsam sollen sie einen heimtückischen Mord begangen haben.
Im Januar sollen die beiden Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen einen 56 Jahre alten Mann aus dem Eifelort Hersdorf über ein Dating-Portal im Internet kontaktiert haben. Laut Anklage hatten sie ihm sexuelles Interesse bekundet und sich für den 14. Januar verabredet. Das Opfer hatte die beiden Männer abgeholt und mit in sein Haus genommen.
Laura Lorenz, Staatsanwaltschaft Trier
„Im Wohnhaus des Geschädigten haben die beiden Angeklagten mit diesem zunächst zu Abend gegessen und Bier getrunken. Und dann ging der Geschädigte davon aus, dass die sexuellen Handlungen nunmehr unmittelbar bevorstehen, weshalb sich alle drei Personen in das Badezimmer des Hauses begeben haben, wo sich der Geschädigte seiner Kleidung entledigt hat und sich in die eingelassene Badewanne begeben hat. Er hat sich dort im Vierfüßlerstand positioniert. Die beiden Angeklagten haben jedoch nur vorgetäuscht ein sexuelles Interesse am Geschädigten zu haben und haben ihn hinterrücks, während der Geschädigte im Vierfüßlerstand in der Badewanne sich befand, mit einem Radmutterschlüssel hinterrücks erschlagen.“
Beide Angeklagte sollen mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer stirbt an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.
Als Mordmotiv vermutet die Staatsanwaltschaft Habgier, denn die mutmaßlichen Täter durchsuchen nach der Tat das Haus und entwenden Elektronikgeräte sowie Bargeld im Wert von insgesamt 900 Euro. Danach sollen die Angeklagten erst mit dem Auto des Opfers geflüchtet sein, später zu Fuß.
Im Falle einer Verurteilung droht den Männern für diesen Mord eine lebenslange Haftstrafe.
Laura Lorenz, Staatsanwaltschaft Trier
„Einer der Angeklagten war zur Tatzeit jedoch noch Heranwachsender. Das heißt, der war unter 21 Jahren alt. Hier muss zunächst geprüft werden, ob Jugendstrafrecht Anwendung findet oder Erwachsenenstrafrecht. Sollte Jugendstrafrecht hier angewendet werden, dann hat der Angeklagte nicht mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu rechnen, sondern das Jugendgerichtsgesetz sieht für einen Fall des Mordes bei Vorliegen der besonderen Schwere der Schuld eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren vor.“
Die Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Ein Gutachter soll nun den Reifegrad des 21-Jährigen feststellen. Morgen wird der Prozess fortgesetzt.