Lebenslange Haft für Mord vor 37 Jahren

Vor 37 Jahren ist ein 15-jähriges Mädchen aus Lindenfels im Odenwald nach dem Schwimmbadbesuch nicht nach Hause kommen. Gut eineinhalb Jahre später findet ein Spaziergänger ihre skelettierte Leiche. Jutta wurde vergewaltigt und anschließend getötet. Vom Täter fehlt zunächst jede Spur. Doch 2020 findet die „Cold Case Unit“ des hessischen Landeskriminalamtes DNA-Spuren auf einem damals sichergestellten Spaten. Ein mittlerweile 62-jähriger Mann soll der Täter sein. Heute ist am Landgericht Darmstadt das Urteil gefallen.

Lebenslange Haft – so lautet das Urteil wegen Mordes an Jutta H. Peter F. habe das Mädchen vergewaltigt und dann getötet.
Es ist ein Sommertag im Juni 1986. Die 15-jährige Jutta ist mit ihren Freunden im Freibad. Der Heimweg führt sie durch ein Waldstück. Ein frequentierter Weg, am helllichten Tag. Plötzlich wird sie ins Gestrüpp gezerrt. Peter F. bedroht sie mit einem Messer, vergewaltigt sie und ersticht Jutta anschließend. Dann vergräbt er ihre Leiche, um die Tat zu vertuschen, so die Richter heute. Es ist eine Reihe von Indizien, die letztendlich zu dem Urteil führen.
Eva Heid, Staatsanwaltschaft Darmstadt
„Es sind tatsächlich nicht nur einzelne Indizien, die nebeneinander stehen, sondern sie haben eine Verbindung; sie haben am Ende einen Ring gebildet, der dazu geführt hat, dass man von der Täterschaft des Angeklagten ausgehen musste und insofern bewertet die Staatsanwaltschaft dieses Urteil heute der Schwurgerichtskammer als sachgerecht.“
Angela Gräf-Bösch, Vertreterin der Nebenklage
„Also auch die Eltern von Jutta waren von Anfang an überzeugt, dass hier der richtige Täter auf der Anklagebank sitzt und haben das ja auch zum Teil mitverfolgt. Das Ganze war rechtlich natürlich auch schwierig, gar keine Frage, das hat das Gericht ja auch betont, aber letztendlich, glaube ich, ist es genau das, worauf wir gehofft hatten, auch eingetreten.“
Doch das sehen nicht alle Familienmitglieder des Opfers so. Juttas Bruder hat seine Interessen von einem eigenen Anwalt vertreten lassen und auf Freispruch plädiert, aus Mangel an Beweisen.
Bastian Biegel, Anwalt von Juttas Bruder
„Also der Tatablauf, der ist sehr, sehr sorgfältig und nachvollziehbar dargelegt. Ob das dann aber hier der Angeklagte dieses Verfahrens war, ist für meinen Mandanten nach wie vor offen geblieben.“
Peter F. ist bereits wegen mehrerer Sexualdelikte verurteilt worden und ist zurzeit in einer Einrichtung für psychisch kranke Straftäter in Norddeutschland untergebracht. Dort soll er auch erst einmal bleiben. Peter F. und seine Verteidiger haben nun eine Woche Zeit, eine mögliche Revision einzulegen und damit das Urteil anzufechten.