Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau

Im Februar dieses Jahres wurde die Polizei in Sembach im Kreis Kaiserslautern zu einem Verkehrsunfall gerufen. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte hinterm Steuer eine tote Frau mit mehreren Schussverletzungen. Ihr Ehemann soll sie erst mit seinem Auto gerammt und danach erschossen haben. Heute fiel vor dem Landgericht Kaiserslautern das Urteil gegen den Mann.

Lebenslange Haft wegen Mordes für Dieter F. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 57-jährige Deutsche seine Frau heimtückisch mit seinem Auto gerammt und danach erschossen hat.
Stefan Orthen, Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
„Danach befand sich die Ehefrau aufgrund der Kollision in diesem Fahrzeug, in diesem beschädigten Fahrzeug, in dem sie sich eingeklemmt befand, in einer Situation, in der sie nicht mehr fliehen konnte, in der sie dem Angriff nicht mehr ausweichen konnte. Und diese Situation hat der Angeklagte ausgenutzt, um dann seine Frau mit zwölf Schüssen zu erschießen.“
Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht gestanden. Als Motiv nannte er den anhaltenden Streit mit seiner von ihm getrennt lebenden Frau. Dieser habe ihn zermürbt.
Marco Reinz, Anwalt Nebenklage
„Der Angeklagte hat sich ja fast überhaupt nicht zur Sache geäußert, hat eine Einlassung seiner Verteidiger verlesen lassen und hat nur einige Male mit dem Richter einige Fragen beantwortet. Aber er hat sich sehr, sehr bedeckt gehalten.“
Der Vorsitzende Richter wendet sich heute persönlich an den Angeklagten. Er sei ein anderer Typ als die, die sonst hier sitzen und könne nach 15 Jahren womöglich vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Dieter F. sei in etwas hineingeraten, doch das rechtfertige nicht die Selbstjustiz. Der Angeklagte vermeidet heute jeglichen Blickkontakt zu den Richtern und den vielen Zuschauern im Gerichtssaal.
Marco Riehl, Reporter in Kaiserslautern
„Dieter F. verdeckt auch während der gesamten gut einstündigen Urteilsbegründung mit einer Zeitschrift sein Gesicht. Seine Hände zittern, sein rechter Fuß wippt. Der Angeklagte zeigt Scham, aber aus Sicht der Kammer keine Reue. Direkt nach der Tat soll er zu Zeugen gesagt haben, es sei besser, wenn das gemeinsame Kind ohne Mutter aufwachse, deshalb habe er seine Ex-Frau erschossen. Zitat: ‚Das musste sein.‘“
Während der Verhandlung lässt Dieter F. dann verlesen, er habe ursprünglich sich selbst vor der 48-jährigen Frau erschießen wollen. Doch als die Waffe nicht auslöste, habe er im Affekt sie getötet. Die Richter schenken dieser Aussage keinen Glauben – aus Sicht der Verteidigung zu Unrecht.
Sven Theobald, Verteidiger
„Das stützt das Gericht unter anderem darauf, dass er das den vielen Polizeibeamten, mit denen er sich im Anschluss an die Tat unterhalten hat, nicht mitgeteilt hat. Wir haben aber von dem Sachverständigen – das hat das Gericht in der Urteilsbegründung nicht mitgeteilt – aber gehört, dass man den Äußerungen unmittelbar nach der Tat, was ja für den Angeklagten eine extreme Ausnahmesituation war, nicht so viel Bedeutung schenken sollte.“
Die Verteidigung sieht in der Tat keinen Mord. Sie hatte acht Jahre Haft wegen Totschlags beantragt und will jetzt in Revision gehen. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.