Lange Haftstrafen für Badewannen-Mord

Heute ist vor dem Trierer Landgericht ein Prozess zu Ende gegangen ist. Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer, die sich mit dem späteren Opfer eigentlich zum Sex verabredet haben sollen. Dazu kam es aber nicht. Stattdessen brachten sie ihn um und raubten ihn aus.

Die Angeklagten haben sich des gemeinschaftlichen Mordes schuldig gemacht. So stellt es heute das Trierer Landgericht fest. Der 27 Jahre alte Serbe Jasar S. wird dafür zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Bei dem 21 Jahre alten Angeklagten Emanuel P. wendet das Gericht aufgrund einer Reifeverzögerung Jugendstrafrecht an und verhängt eine Haftstrafe von 13 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich für die Anwendung von Erwachsenenstrafecht ausgesprochen.
Laura Lorenz, Staatsanwaltschaft Trier
„Das Gericht hat sein Hauptaugenmerk hier auf die Persönlichkeit des Täters gelegt und hat aufgrund seiner Herkunft, aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit und aufgrund eines fehlenden Schulbesuchs Reifeverzögerungen in der Person des Angeklagten gesehen. Ich hingegen habe mich auf den Standpunkt gestellt und teile den auch nach wie vor, dass hier keine Reifeverzögerungen vorliegen, da der Angeklagte sein Leben eigenständig in Deutschland gelebt hat.“
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Verurteilten aus Nordrhein-Westfalen im Januar einen 56 Jahre alten Mann aus dem Eifelort Hersdorf über das Internet kontaktieren. Sie bekunden ihm sexuelles Interesse und treffen sich am 14. Januar im Haus des späteren Opfers. Dort erschlagen die Angeklagten den Mann mit einem Radmutterschlüssel von hinten. Das Opfer stirbt an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.
Als Mord-Motiv stellt das Gericht unter anderem Habgier fest. Denn die mutmaßlichen Täter durchsuchen nach der Tat das Haus und stehlen Elektronikgeräte sowie Bargeld im Wert von insgesamt 900 Euro.
Die beiden Angeklagten seien mit äußerster Brutalität vorgegangen, so der Vorsitzende Richter. Allerdings hätten sie sich – Zitat – „nicht dümmlicher anstellen können“.
Die beiden Angeklagten hatten während und nach der Tat jede Menge Spuren hinterlassen und konnten deshalb schnell überführt werden.
Harald Benninghoven, Verteidiger von Emanuel P.
„Ich kann das ganz kurz sagen: Die hätten auch direkt die Visitenkarte abgeben können. Das wär ja ungefähr das Gleiche gewesen. Das ist alles eins zu eins unter Realnamen, Facebook-Profile alles relativ dilettantisch gewesen, ja.“
Die Verteidigung von Jasar S. hatte eine milde Haftstrafe von knapp fünf Jahren gefordert. Sie hatte argumentiert, dass nicht nachzuweisen sei, wer die tödlichen Schläge ausgeführt habe. Das ließ das Gericht heute aber nicht gelten.
Oliver Doelfs, Verteidiger von Jasar S.
„Wir sind natürlich nicht zufrieden mit dem Urteil. Wir werden Revision gegen dieses Urteil einlegen …. damit der Bundesgerichtshof nochmal drüberschaut.“
So lange ist das Urteil zwar noch nicht rechtskräftig, für die beiden Männer geht es nach zehn Verhandlungstagen nun aber wieder zurück – von der Anklagebank in die Haftzelle. Und das vermutlich für sehr lange Zeit.