Landesrechnungshof kritisiert Personalpolitik der Regierung

Aufregung im Regierungsviertel in Mainz! Grund: der heute veröffentlichte Bericht des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz mit brisantem Inhalt. Worum geht’s? Wenn ein Beamter eine Behörde verlässt, um zum Beispiel für ein privates Unternehmen zu bearbeiten, muss er normalerweise kündigen. Der Rechnungshof hat genau hingeschaut und herausgefunden, dass gleich mehrere ranghohe Beamte in rheinland-pfälzischen Ministerien genau das nicht getan haben.

Er rückt seit heute verstärkt in den Blickpunkt: SPD-Verwaltungsjurist Alexander Wilhelm – von 2018 bis 2021 ranghoher Staatssekretär im damaligen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz. Seit Mai 2021 leitet Wilhelm allerdings als Geschäftsführer das Landeskrankenhaus Rheinland-Pfalz. Hatte er, statt zu kündigen, unbezahlten Sonderurlaub beantragt, der ihm auch gewährt wurde? Ein Vorgang, den der Rechnungshof heute erneut klar als rechtswidrig einstuft,
Jörg Berres, Präsident Rechnungshof Rheinland-Pfalz
„Es wurde auch die Regelung getroffen, dass die Zeit der Beurlaubung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird. Mit der Folge, dass auch höhere Pensionsansprüche von bis zu 49.000 € jährlich hier fällig werden. Das hätte vermieden werden können bei einer unmittelbaren Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.“
Insgesamt handele es um mehrere Staatssekretäre aus drei Ministerien. Um wen es sich genau handelt, will der Rechnungshof allerdings für sich behalten. Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz fordert, die fragwürdige Sonderurlaubspraktik sofort zu beenden und die Anrechnungen auf Ruhegehaltszeiten zurückzunehmen.
René Quante, Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz
„Es ist ein absoluter Skandal, dass das Land Rheinland-Pfalz beurlaubte Beamte mehrfach befördert und bei Staatssekretären im Dauerurlaub sogar gestattet, dass diese Zeiten auf das Ruhegehalt angerechnet werden. Das geht absolut ins Geld der Steuerzahler. Und es ist auch nicht das erste Mal, dass wir diese Art von illegalen Praktiken hatten und wir müssen feststellen, die Landesregierung hat hier absolut nichts gelernt. Und es kann nicht sein, dass Rheinland-Pfalz hier zum Selbstbedienungsladen wird!“
Laut dem heutigen Bericht des Rechnungshofs argumentieren die Ministerien, eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sei in keinem der Fälle möglich gewesen. Dazu müsse zum Beispiel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn nachhaltig gestört sein. Der Rechnungshof entgegnet, in den Haushaltsplänen seien weder Leerstellen noch Planstellen für die Rückkehr der Betroffenen vorgesehen.
René Quante, Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz
„Als völlig absurd empfinde ich es auch, dass die Landesregierung allen Ernstes behauptet, dass Staatssekretäre, die schon seit zehn Jahren im Urlaub sind, irgendwann wiederkommen und sie deshalb nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Und da frage ich mich: wer soll diesen Unsinn eigentlich glauben?“
Je nachdem, wie alt die Ruheständler werden: für den Steuerzahler geht es um Mehrausgaben von rund einer Million Euro – pro Pensionär!