Klagen gegen Corona-Schutzmaßnahmen
Ein ungewöhnlicher Prozess heute vor dem Verwaltungsgericht in Gießen: Ein Schüler klagt, weil er während der Corona Pandemie in häusliche Quarantäne geschickt wurde. Damals mussten ja auch gesunde Schüler eines Klassenverbandes in Isolation, wenn ein Corona-Fall auftrat.
Im März 2021 wird eine Mitschülerin von Tom-Luca Hepp positiv auf das Coronavirus getestet. Als Folge davon muss auch er sich tagelang in häusliche Quarantäne begeben. Und das, obwohl er eigentlich gesund ist. Daraufhin verklagt der damals 15-Jährige den Wetterau-Kreis.
Heute hat er vor dem Verwaltungsgericht Gießen recht bekommen. Die Anordnung der häuslichen Quarantäne war laut den Richtern rechtswidrig. Eine Entschädigung bekommt der Kläger allerdings nicht.
Tom-Luca Hepp, Kläger
„Es ist eine Erleichterung auf jeden Fall. Weil ich fand, es war schon Unrecht was hier passiert ist, weil es ist halt einfach blöd eingesperrt zu werden, obwohl man nichts hatte – nichts gemacht hat“
Die Richter berufen sich bei ihrer Entscheidung auf Kriterien die das Robert-Koch-Institut festlegte, um zu bestimmen wer als Kontaktperson gilt.
Melina Hofmann, Sprecherin Verwaltungsgericht Gießen
„Bei dem Kläger hier in dem Verfahren kam einzig in Betracht die Kategorie ‚Soziale Gruppe‘, weil er sich zusammen mit sieben anderen Mitschülern – von denen eine positiv getestet wurde – in einem Raum befand. Die Kammer meint aber nicht, dass er diese Voraussetzung erfüllt hat zum damaligen Zeitpunkt, weil während der gesamten Schulstunde gelüftet wurde, die acht Personen weit auseinander saßen und zusätzlich auch noch FFP-1 Masken trugen.“
Die Anwältin des Kläger ist mit dem heutigen Urteil zufrieden.
Beate Bahner, Anwältin des Klägers
„Hier geht es schon um die Freiheiten. Und man muss dann abwäge: War der Kläger wirklich eine Gefahr, konnte er das sein? Und das konnte er nicht sein aufgrund der ganzen Hygienemaßnahmen.“