Kinderpornografie: Rechtsausschuss befasst sich mit angeklagter Lehrerin

Eine Lehrerin aus dem Westerwald sagt: „Ich wollte nur helfen.“ Jetzt steht sie vor Gericht. Hier kommt die Geschichte: Eine 13-jährige Schülerin hatte selbstgedrehte intime Aufnahmen an ihren Freund geschickt. Der leitet diese weiter. Schnell macht das Video die Runde an der Schule. Um das Mädchen zu schützen, entscheidet sich die Lehrerin die Mutter der Schülerin zu informieren. Zu diesem Zweck lässt auch sie sich das Video schicken – und macht sich damit strafbar.

Sie habe sich den Besitz eines kinderpornographischen Inhalts verschafft – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz gegenüber der Lehrerin. Vor einem halben Jahr erhebt sie deshalb Anklage. Der Frau drohen nun ein Strafprozess und eine anschließende Gefängnisstrafe. Ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens ist nach derzeitigem Recht ausgeschlossen, denn im Jahr 2021 hat die damalige schwarz-rote Bundesregierung das Gesetz angepasst: Der Besitz von Kinderpornographie wird zum Verbrechen hochgestuft und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet. Durch die Änderung ist es nicht mehr möglich, solche Verfahren einzustellen. Der Staatsanwaltschaft und dem Gericht sind also die Hände gebunden, auch wenn die Lehrerin nachweislich nur helfen wollte.
Der Fall ist heute auch Thema im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages. Die Freien Wähler hatten den Justizminister gebeten, über den aktuellen Stand in der Sache zu berichten.
Stephan Wefelscheid (Freie Wähler), Abgeordneter Landtag Rheinland-Pfalz
„Ich finde schon, dass man mehr Druck auch ausüben müsste, erst recht, wenn es dieselbe Partei ist. Herbert Mertin, Justizminister in Rheinland-Pfalz, ist von der FDP und der Justizminister im Bund, Buschmann, ist von der FDP. Das heißt, da ist noch nicht mal eine Parteigrenze zu überspringen, sondern es bewegt sich ja sogar alles in demselben Laden. Da würde ich dann schon nochmal ein bisschen mehr bohren und auf Beschleunigung drängen.“
Es gelte jetzt zügig das Gesetz zu ändern, um die Lehrerin vor einer Verurteilung zu bewahren. Das sieht der Justizminister, genau wie die anderen Ausschussmitglieder, ähnlich. Jetzt sei die Bundesregierung am Zug.
Herbert Mertin (FDP), Justizminister Rheinland-Pfalz
„Wir haben das mehrfach in der Justizministerkonferenz besprochen. Ich habe das auch persönlich mit den Beteiligten besprochen. Der Hintergrund und das Problem ist eben, dass man es gerade zum Schutz der Kinder verschärft hatte und man muss jetzt erkennen, dass man zu viel des Guten getan hat und muss dann etwas zurückrudern.“
Genau das hat die Bundesregierung vor und hat einen Entwurf zur Änderung des entsprechenden Gesetzes erarbeitet.
Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, am 07.02.2024
„Wir räumen den Polizeibeamten, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten mehr Flexibilität ein, um die Fälle, um die es geht, mit der entsprechenden Härte zu belegen, aber die anderen Fälle, die sozusagen nicht die typische kriminelle Verhaltensweise und Energie aufweisen, um die es hier geht, in angemessener Form zu behandeln.“
So sollen künftig in Einzelfällen auch geringere Strafen oder die Einstellung eines Verfahrens möglich sein. Bis die Änderung durch den Bundestag verabschiedet wird und tatsächlich greift, dürfte es aber noch einige Monate dauern. Für die Lehrerin aus dem Westerwald könnte das zu spät sein. Einzige Hoffnung: Das zuständige Gericht zögert die Verhandlung hinaus, bis das neue Recht greift. Dann könnte es doch noch zu einem für alle Seiten versöhnlichen Ende kommen