Gericht kippt 2G in Hanauer Modehaus

In anderen Bundesländern ist sie bereits komplett gekippt: die 2G-Regel für den Einzelhandel, also die Vorschrift, dass nur Geimpfte und Genesene in Läden shoppen dürfen. Und auch in Hessen wankt die Regel, denn ein Modehaus in Hanau hat erfolgreich dagegen geklagt. Dort darf seit heute jeder rein – ohne Nachweis. Und das dürfte Folgen haben.

Für Sonja Wegner und ihre Kollegen heißt es ab heute wieder: verkaufen ohne Impfpasskontrolle. Ihr Hanauer Modehaus hat die in Hessen gültige 2G-Regelung beklagt und vom Verwaltungsgericht Recht bekommen.
Sonja Wegner, Abteilungsleiterin Modehaus Hanau
Wir haben dagegen geklagt, weil unsere Chefin es nicht eingesehen hat, dass zum Beispiel Blumen, Bücher – gehört ja auch nicht zum täglichen Bedarf – und wie gesagt, Bekleidung, gerade im Winter, wenn die Winterjacke nicht mehr passt, dann brauche ich eine neue und ich muss sie anprobieren und ich kann nicht einfach alles im Internet bestellen.“
Ein Argument, dem die Richter jetzt gefolgt sind. Die Verordnung des Landes Hessen sieht zwar Ausnahmen für die 2G-Regel vor – im Gegensatz zu Blumenhändlern und Buchhandlungen, werden Bekleidungsgeschäfte aber nicht erwähnt. Falsch, sagt das Gericht. Dass Bekleidung zum Leben gehört, steht zum Beispiel im Sozialgesetzbuch. Das müsse bei der Corona-Verordnung berücksichtigt werden. Der Handelsverband begrüßt das Urteil grundsätzlich.
Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen
„Durch die Abstandsregeln, durch die Hygienemaßnahmen und – ganz wichtig – durch die Maske war der Handel nie Pandemietreiber und war der Handel nie ein Hotspot. Auch hier in Hessen. Und entsprechend ist diese 2G-Regelung, die dem Handel auferlegt wurde, aus unserer Sicht hier nicht zielführend. Wir fordern natürlich von der hessischen Landesregierung, jetzt schnell und umgehend zu reagieren und 2G für den gesamten Handel in Hessen wieder zurückzuführen.“
Das Urteil gilt zwar nur für das Modehaus in Hanau, ist aber richtungsweisend. Von Seiten der Landesregierung heißt es heute:
Michael Bußer, Sprecher hessische Landesregierung
„Die Hessische Landesregierung wird die Verordnung anpassen, sowohl bei der 2G-Regelung als auch bei den Veranstaltungen. Wir werden zeitnah eine Lösung vorlegen, die Klarheit schaffen wird; daran wird derzeit gearbeitet.“
Ob das auch das komplette Aus für 2G in Hessen ist, ist noch unklar. Das Gericht bemängelt lediglich, dass die Ausnahmeregelung rechtswidrig ist, nicht die 2 G-Regel an sich. Sonja Wegner hofft indes, dass es jetzt für ihr Geschäft aufwärts geht.
Sonja Wegner, Abteilungsleiterin Modehaus Hanau
„Das Einkaufsverhalten, das war viel verhaltener wie sonst. Du gehst ja auch nicht unbedingt überall, wenn du nur mal kurz dir ein T-Shirt kaufen willst und sollst überall alles zeigen, das ist schon sehr anstrengend. Ich meine, wir merken es ja selbst, wenn man selbst mal einkaufen gehen will, sich Schuhe kaufen oder was auch immer, und muss überall alles vorzeigen, das ist nicht schön.
Die Impf- und Genesenen-Nachweis-Kontrolle gehört in diesem Kaufhaus jedenfalls jetzt der Vergangenheit an.