Gericht erlaubt Ladenöffnung

Die meisten Einzelhändler in Hessen dürfen Kunden nur nach einer Voranmeldung in ihr Geschäft lassen. Baumärkte, Blumenläden und Buchhandlungen haben dagegen wieder ganz normal geöffnet. Ein Fachgeschäft in Gründau-Lieblos hat gegen diese Ungleichbehandlung geklagt und Recht bekommen.