Gasanbieter kündigt 12.000 Haushalten in Hessen

Einen günstigen Gasanbieter zu finden, ist in Zeiten rasant steigender Energiepreise alles andere als einfach. Was aber, wenn man bei der Suche nach einem günstigen Tarif Glück hatte – und dann am Ende doch mit leeren Händen dasteht? Genau das ist jetzt rund 12.000 Haushalten in Hessen passiert. Der Billiganbieter Gas.de hat sämtliche Verträge gekündigt – und die Erdgas-Lieferung ohne Vorwarnung einfach eingestellt.

Für Myrella Dorn kam die Nachricht wie aus heiterem Himmel: Per E-Mail teilte der Energieversorger Gas.de der Frankfurterin am vergangenen Mittwoch mit, dass man den bestehenden Liefervertrag rückwirkend zum 2.12. gekündigt habe. Das Gas werde seitdem vom Grundversorger geliefert – in diesem Fall von der Mainova.
Myrella Dorn, betroffene Kundin
„Ich war sehr verwundert. Weil eine E-Mail überliest man ja auch mal schnell. Da wäre doch ein Anruf oder ein Brief der sinnvollere Weg gewesen, mir das mitzuteilen. Und ich bin jetzt natürlich schon ein bisschen verärgert, dass ich mich jetzt wieder um einen Gaslieferanten kümmern muss. Ich weiß auch nicht, wie viel ich bei der Mainova zahlen werde. Ich gehe auf jeden Fall, egal zu welchem Anbieter ich gehe, von erhöhten Kosten aus.“
Glück im Unglück: Weil der Grundversorger Mainova automatisch eingesprungen ist, kommt bei Myrella Dorn immer noch heißes Wasser aus dem Hahn. Und doch will die 32-Jährige die Kündigung durch den Anbieter Gas.de nicht so einfach hinnehmen, denn der begründet die Auflösung des Vertrages mit der „historisch einmaligen Preisentwicklung am Erdgasmarkt, die so nicht vorauszusehen gewesen sei.“
Tatsächlich sind die Preise für Erdgas an den internationalen Handelsplätzen innerhalb kürzester Zeit um bis zu 400% gestiegen. Für Verbraucherschützer Peter Lassek steht trotzdem fest: Vertrag ist Vertrag.
Peter Lassek, Verbraucherzentrale Hessen
„Wenn vor Ablauf der vereinbarten Laufzeiten gekündigt wurde, dann ist unseres Erachtens die Kündigung klar rechtswidrig. Das kann ich nicht als Anbieter. Ich kann nur dann kündigen, wenn ich mir vertraglich ein Recht vorbehalten habe, zu kündigen. Oder wenn ein außerordentlicher Grund vorliegt. Dazu zählen allerdings nicht die wirtschaftlichen Gründe.“
Gas.de sei deshalb auf jeden Fall verpflichtet, entstehende Mehrkosten durch den unfreiwilligen Anbieterwechsel zu übernehmen. Zumal bislang nichts von einer drohenden Insolvenz des Unternehmens bekannt sei. Preise zu vergleichen und im Zweifel den Anbieter zu wechseln, hält der Verbraucherschützer generell immer noch für den richtigen Weg. Aber: Augen auf beim Gaseinkauf.
Peter Lassek, Verbraucherzentrale Hessen
„Dann gilt halt der oberste Tipp: nicht immer gleich auf den billigsten Anbieter anspringen, sondern eben auch mal ein bisschen recherchieren. Was steckt hinter einem Unternehmen? Welche Bewertungen gibt es vielleicht? Gibt es vielleicht negative Erfahrungen?“
Ein Tipp, den sich auch Myrella Dorn künftig zu Herzen nehmen will.
Myrella Dorn, betroffene Kundin
„Also, ich versuche jetzt schon ein bisschen mehr, mich mit dem Gaslieferanten auseinanderzusetzen. Aber die Frage ist natürlich – welche Indikatoren wären überhaupt da zu wissen, einzuschätzen, ob der Lieferant mir nicht auch vorzeitig kündigt. Das ist natürlich schwierig für den Verbraucher.“
Jetzt will Myrella Dorn aber erstmal abwarten, wie sich der unfreiwillige Wechsel zur Mainova konkret auf ihren Geldbeutel auswirkt, und entstehende Mehrkosten dann im Zweifel von der Firma gas.de einfordern. Bei der Wahl des Energieversorgers einfach auf das günstigste Angebot zu setzen – das kommt für sie in Zukunft aber wohl nicht mehr in Frage.