Frau auf Standstreifen erstochen – Prozessauftakt in Frankfurt

Im Frühjahr erschüttert ein brutales Gewaltverbrechen Frankfurt. Ein Mann ersticht auf dem Seitenstreifen der A661 seine Frau, die von ihm getrennt gelebt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht von einem geplanten Mord aus, einer Beziehungstat. Der Angeklagte allerdings hat heute vor Gericht eine andere Version präsentiert.

Aleksander S. sitzt seit dem 19. März in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bosnier vor, an diesem Tag seine frühere Ehefrau Tanja erst mit dem Auto abgedrängt und dann mit einem extra dafür eingekauften Messer auf dem Seitenstreifen erstochen zu haben. Aleksander S. soll die Scheidung nicht akzeptiert haben – immer wieder soll er sie vor ihrer Wohnung abgepasst haben. Schließlich soll ihn die Eifersucht zum äußersten getrieben haben: zum Mord, so die Anklage.
Hanna Faust, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Hier werden dem Angeklagten niedere Beweggründe vorgeworfen. Die niederen Beweggründe lassen sich aus der Tatmotivation herausleiten, dass hier der Anklagevorwurf ist, dass der Angeklagte seiner mittlerweile getrennten Ehefrau quasi das Lebensrecht aberkennt und sie aus einer Nichtigkeit heraus getötet hat.“
Aleksander S. ergreift vor Gericht heute selbst das Wort. In seiner Version der Geschichte will der Angeklagte das Messer zum Schneiden von Wurst und Käse gekauft haben. Das Auto seiner Frau habe er zufällig auf der Autobahn entdeckt. Dort habe dann sie ihn ausgebremst, so dass es zu einer Kollision gekommen sei. Auf dem Standstreifen habe er sie dann stellen wollen um den Unfall zu besprechen. Dort soll ihn Tanja S. als Stalker beschimpft und ihm gesagt haben, sie werde jetzt seinen Wagen demolieren. Daraufhin sei sie zweimal von hinten auf sein abgestelltes Auto aufgefahren.
Robert Murmann, Reporter
„Zu diesem Zeitpunkt seien bei ihm die Sicherungen durchgebrannt. Er habe mit dem Messer aus seiner Jackentasche auf Tanja S. eingestochen und erst danach realisiert, was er getan hatte.
Danach habe er sofort einen Zeugen aufgefordert, die Rettungskräfte zu alarmieren. Als er von dem Moment berichtet, in dem er am nächsten Tag im Gefängnis vom Tod seiner Frau erfährt, bricht Aleksander S. in Tränen aus. Er schließt seinen Bericht mit den Worten: ‚Ich habe sie sehr geliebt‘.“
Zeugen, die während der Tat vorbeigefahren waren, beschreiben heute eindrücklich die Stichbewegungen des Angeklagten und die verzweifelten Schreie des Opfers. Für das Gericht wird es aber wohl dennoch schwer werden zu entscheiden, welche der beiden Versionen zutrifft, denn die einzige Person, die außer dem Angeklagten die Wahrheit kannte, ist tot. Der Prozess wird morgen fortgesetzt. Ein Urteil soll Ende des Monats fallen.