Entscheidung über Flüchtlingsstatus

Heute ging es um den Asylanspruch von tausenden Menschen in Rheinland-Pfalz. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährt zahlreichen Flüchtlingen bei uns nur einen behelfsmäßigen Schutz. Subsidiärer Schutz heißt das hochoffiziell. Mehrere hundert Syrer in Rheinland-Pfalz haben dagegen geklagt, sind vor das Verwaltungsgericht in Trier gezogen, das landesweit zuständig ist. Heute hat das Gericht die Klage von 4 Syrern zum Anlass genommen, um über die generelle Urteilsfindung nachzudenken.