Entscheidung in Berlin – Impfpflicht für Personal in Klinken und Pflegeheimen
Bundestag und Bundesrat haben heute erneut das Infektionsschutzgesetz geändert. Danach müssen alle Mitarbeiter von Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen bis Mitte März 2022 eine Corona-Impfung oder eine Genesung nachweisen. Wie kommt die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich an? Wir haben nachgefragt:
Dieser Piks wird für einige bald zur Pflicht. Das hat heute der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen und kurz danach hat auch der Bundesrat geschlossen zugestimmt.
Ab dem 15. März 2022 müssen Beschäftigte in Medizin und Pflegeeinrichtungen vollständig gegen Corona geimpft sein.
Tom Best ist Leiter eines Pflegeheims in Babenhausen. Corona-Todesfälle gab es in diesem Haus glücklicherweise bislang keine.
Der Pflegeheimleiter hat die Sorge, dass durch die nun beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht ohnehin schon fehlendes Pflegepersonal in andere Branchen abwandert. Deshalb ist er für eine allgemeine Impfpflicht.
Tom Best, Leiter Seniorenzentrum Bethesda Babenhausen
„Weil da gibt es kein Ausweichen mehr. Wie viel Personal würde in Krankenhäusern und Pflegeheimen ausweichen? Wenn’s nur zehn Prozent sind, also von unseren ungefähr 60 Leuten sind sechs nicht geimpft, davon lassen sich bestimmt noch zwei – drei überreden aber wenn’s nur fünf Prozent sind bundesweit, dann fehlen uns Pflegekräfte ohne Ende und das ist eh eine mühsame, schwierige Kiste. Und wenn dann noch Mitarbeiter fehlen, wird’s ganz schwierig.“