Entscheidung in Berlin – Impfpflicht für Personal in Klinken und Pflegeheimen

Bundestag und Bundesrat haben heute erneut das Infektionsschutzgesetz geändert. Danach müssen alle Mitarbeiter von Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen bis Mitte März 2022 eine Corona-Impfung oder eine Genesung nachweisen. Wie kommt die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich an? Wir haben nachgefragt:

Dieser Piks wird für einige bald zur Pflicht. Das hat heute der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen und kurz danach hat auch der Bundesrat geschlossen zugestimmt.
Ab dem 15. März 2022 müssen Beschäftigte in Medizin und Pflegeeinrichtungen vollständig gegen Corona geimpft sein.
Tom Best ist Leiter eines Pflegeheims in Babenhausen. Corona-Todesfälle gab es in diesem Haus glücklicherweise bislang keine.
Der Pflegeheimleiter hat die Sorge, dass durch die nun beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht ohnehin schon fehlendes Pflegepersonal in andere Branchen abwandert. Deshalb ist er für eine allgemeine Impfpflicht.

Tom Best, Leiter Seniorenzentrum Bethesda Babenhausen
„Weil da gibt es kein Ausweichen mehr. Wie viel Personal würde in Krankenhäusern und Pflegeheimen ausweichen? Wenn’s nur zehn Prozent sind, also von unseren ungefähr 60 Leuten sind sechs nicht geimpft, davon lassen sich bestimmt noch zwei – drei überreden aber wenn’s nur fünf Prozent sind bundesweit, dann fehlen uns Pflegekräfte ohne Ende und das ist eh eine mühsame, schwierige Kiste. Und wenn dann noch Mitarbeiter fehlen, wird’s ganz schwierig.“

Aus diesem Grund sieht auch die Gewerkschaft ver.di eine Impfpflicht für diese Berufsgruppen kritisch. Aus Sicht der Gewerkschaft bestehen Impflücken eher in anderen Bereichen. Diese sollten von der Politik genauer erfasst und geschlossen werden.
Auf Seiten der Krankenhäuser begrüßt man das neue Gesetz. Kliniken wie beispielsweise in Ludwigshafen, die bereits vor Monaten Arbeitsverträge ihrer Angestellten von einer Corona-Impfung abhängig machten, dürften sich nun bestätigt fühlen.
Pflegeheime, Kliniken, Rettungsdienste. Allein beim Deutschen Roten Kreuz in Hessen sind schätzungsweise über 10.000 Angestellte von der neuen Pflicht betroffen. Der Landesgeschäftsführer findet es richtig, mit Medizin und Pflegekräften zu beginnen. Die Verschärfungen dürfen aber nicht allein an ihnen hängen bleiben.
Nils Möller, Landesgeschäftsführer DRK Hessen
„Diese Menschen erleben ja die ganzen Tragödien der Pandemie jeden Tag. Insoweit gibt es da schon durchaus eine Bereitschaft. Aber wie gesagt, unser Personal steht seit zwei Jahren im Feuer und seit zwei Jahren in vorderster Front gegen diese Pandemie und man kann sicherlich verstehen, dass sich dieses Personal auch wünscht, dass da nicht nur bei ihnen angesetzt wird, sondern dass generell dafür Sorge getragen wird, dass wir zu einem Ende der Pandemie kommen.“
Sie waren die ersten, die sich impfen lassen konnten, nun sind sie die ersten, die müssen. Bei ihnen wird es vermutlich nicht bleiben.
Der Bundestag will zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. Bis zum Jahresende wird dazu eine Empfehlung von Ethikrat erwartet.