Einzelheiten zum Missbrauchsfall Edenkoben

Auf dem Schulweg in Edenkoben wurde am Montag ein zehnjähriges Mädchen in ein Auto gezerrt, entführt und missbraucht. Ein Fall der besonders betroffen macht, denn nach und nach stellt sich heraus, die Tat hätte womöglich verhindert werden können. Denn der mutmaßliche Täter war bereits vorbestraft, sollte eine elektronische Fußfessel tragen und in Haft sitzen. Heute haben Polizei und Staatsanwaltschaft weitere Details bekanntgegeben.

Ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter soll eine Zehnjährige entführt und missbraucht haben. Etwas, das die Menschen in Edenkoben – dem Heimatort des Mädchens – völlig entsetzt. Viele machen ihrem Unmut in den sozialen Netzwerken Luft:
„Dieses Verbrechen hätte vermieden werden können wenn Polizei und die gesamte Justiz nicht weggeschaut hätten und man Täter nicht schützt und gleichzeitig Opfer verpönt.“
„Warum ist so ein Mensch auf freiem Fuss? Ist das unser Rechtsstaat? Wenn ja, dann ist das eine Farce.“
„Versagen der Justiz! Danke für nichts! Aber wehe, wir zahlen keine Steuern!“
Im Fokus Polizei, die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das Gericht in Neustadt. Ihnen wird Versagen vorgeworfen. Bei der heutigen Pressekonferenz schildert die Polizei, dass sie den Mann seit seiner Haftentlassung im Juli engmaschig überwacht habe.
Andreas Sarter, Polizeipräsidium Rheinpfalz
„Am Haftentlassungstag selbst wurde der Beschuldigte zudem durch Spezialkräfte verdeckt observiert. Insbesondere um seine tatsächliche Anlaufstelle in Erfahrung zu bringen. In der Praxis erfolgten die Kontaktaufnahmen mehrmals wöchentlich, zum Teil sogar mehrmals täglich.“
Doch eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung sei nicht vorgesehen. Auflage sei aber gewesen, eine elektronische Fußfessel zu tragen – doch der Mann hatte sich schlicht geweigert.
Hubert Ströber, Staatsanwaltschaft Frankenthal
„Ich muss dazu sagen; die kann dann auch nicht zwangsweise angelegt werden, diese Fußfessel. Das sieht das Gesetz – jedenfalls hier in Rheinland-Pfalz – nicht vor.“
Der Mann soll sich dann trotz Verbots Kindern genähert haben, das berichten Eltern, die sich im Internet gegenseitig vor dem Mann gewarnt hatten. Auch Polizei und Staatsanwaltschaft erhielten solche Hinweise, stellten die Ermittlungen aber wieder ein.
Andreas Sarter, Polizeipräsidium Rheinpfalz
„In vielen Fällen konnten keinerlei Erkenntnisse darauf erlangt werden, dass sich die Person tatsächlich an den Örtlichkeiten aufhielt.“
Der Mann habe keinen direkten Kontakt zu Kindern gesucht. Vielmehr sei die Staatsanwaltschaft von einer abstrakten Gefahr ausgegangen und hatte bei einer der letzten Anklagen deshalb auch eine Sicherungsverwahrung zum Schutze der Bevölkerung beantragt. Diese wurde aber vom Gericht abgelehnt.
Hubert Ströber, Staatsanwaltschaft Frankenthal
„Die Sicherungsverwahrung hätte nach meinem festen Eindruck dazu geführt, dass der jetzt beschuldigte Mann immer noch in Gewahrsam wäre und die Tat, um die es jetzt geht, nicht begangen worden wär. Wir würden quasi auch hier nicht sitzen.“
Und so bleibt ein ganz bitterer Geschmack. Polizei und Staatsanwaltschaft sehen ihre Hände gebunden, die Wut in der Bevölkerung ungebrochen. Morgen muss sich der Innenausschuss des rheinland-pfälzische Landtags in einer Sondersitzung mit dem Fall Edenkoben befassen – und mit der Frage, wer die Verantwortung für diese Tat trägt.