Das Recht auf Arbeit gilt für alle

Arbeit haben und den eigenen Lebensunterhalt selbst verdienen zu können – das hat in unserer Gesellschaft einen hohen Wert. Laut Vereinten Nationen gilt das Recht auf Arbeit für alle Menschen gleichermaßen, auch für die mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Gerade für diese Menschen ist es aber oft schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wir zeigen Ihnen ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz, wo das vorbildlich geklappt hat.

Siobán Lennon und Sabrina Thalmann in der Küche des Gasthauses „1870“ in Bad Bergzabern. Die Restaurant-Chefin und ihre Mitarbeiterin sind ein eingespieltes Team.
Siobán Lennon, Chefin Restaurant „1870“ Bad Bergzabern
„Sabrina ist unheimlich zuverlässig, sehr verantwortungsbewusst, versteht alles sehr schnell, ist immer dabei, ist unheimlich fröhlich, ein ganz toller Mensch.“
Die gebürtige Elsässerin kümmert sich im Restaurant vor allem um die Burger, sie sind der Renner im Gasthaus. Sabrina spricht offen über ihre Schwäche und weiß, was sie trotzdem kann.
Sabrina Thalmann, Beiköchin
„Ich hab eine Lernschwäche und das betrifft sich halt aufs Rechnen, was ich nicht so gut kann. Das einzige was ich nicht machen kann, wäre die Kasse draußen. Also, Teller raustragen oder jetzt in der Küche, das ist für mich kein Problem.“
Mit ihrer heutigen Chefin arbeitete Sabrina schon früher in einem Landauer Inklusionshotel zusammen. Dass Sabrina anschließend den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt geschafft hat, ist ein immer noch seltener Glücksfall für Menschen wie sie – aber auch das Ergebnis von eigenem Ehrgeiz.
Siobán Lennon, Chefin Restaurant „1870“ Bad Bergzabern
„Als sie dann erfahren hat, ich mache das Gasthaus hier auf, stand sie plötzlich vor der Tür. ‚Hallo Siobán, hier bin ich und ich würde gern bei dir arbeiten‘. Und ich hab mich super gefreut und hab gesagt: ‚Natürlich, Sabrina, machen wir, melde ich dich sofort an, versuchen wir‘s‘.“
Siobán Lennon ist mit ihren fünf Angestellten nicht verpflichtet, Mitarbeiter mit Behinderung einzustellen. Sie tut es trotzdem – freiwillig.
In Deutschland sind Unternehmen erst ab 20 Mitarbeitern verpflichtet, 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Deren Anteil am rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt stagniert jedoch in den letzten Jahren unter dieser Hürde. 4 % waren es laut den aktuellsten Zahlen im Jahr 2019. Im Bundesvergleich befand sich Rheinland-Pfalz damit auf dem vorletzten Platz. Von gut 7.000 Arbeitgebern mussten rund 4.500 eine Ausgleichsabgabe zahlen, weil sie ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllten.
Alexander Schweitzer, SPD, Sozialminister Rheinland-Pfalz
„Was wir konkret vorhaben, ist, dass wir nicht nur Arbeitsplätze fördern für Menschen mit Behinderung in Betrieben, sondern dass wir auch Stellen schaffen, die die Beratung und Übernahme von Bürokratieaufgaben auch schultern, sodass die Arbeitgeber wissen: ‚Ich kann mich bewerben‘ und der Arbeitgeber hat nicht das Gefühl, ‚Da kommt ein riesiger bürokratischer Wust auf mich zu‘, sondern dass wir einfach die Hürden ein bisschen niedriger machen. Aber am Ende ist es so, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zueinander passen.“
Wie im Gasthaus „1870“, das heute in Mainz als einer von zehn vorbildlichen Arbeitgebern ausgezeichnet wurde. Siobán Lennon wünscht sich, dass mehr Arbeitgeber ihrem Beispiel folgen und den Mut haben, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Das Preisgeld von 3.000 Euro will sie übrigens in einen Teamausflug investieren.