Das Leben wird wieder etwas freier

Neue Lockerungen bekommt das Land. Obwohl die Zahl der Corona-Neuinfektionen noch immer hoch ist, hat sich die Lage in den Krankenhäusern entspannt. Deshalb folgt heute in Hessen und Rheinland-Pfalz bei den Corona-Schutzmaßnahmen der zweite von drei geplanten Lockerungsschritten. Davon profitieren unter anderem die Friseure.

Bisher galt beim Friseur und anderen sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ die 2G-Regel, ab heute nur noch 3G. Das heißt, Kunden müssen nicht geimpft oder genesen sein, sondern sie können stattdessen auch einen negativen Coronatest vorlegen. Im Flörsheim-Dalsheim haben Friseurin Tina Hahn und besonders ihre ungeimpften Kunden den heutigen Tag herbeigesehnt.
Tina Hahn, Salonleiterin
„Es ist schon eine Erleichterung irgendwo. Weil, wenn die Kunden anrufen und man immer fragen muss ‚Impfstatus?‘ und die sagen, ‚Nee wir sind nicht geimpft‘ oder ‚Krankheitsbedingt dürfen wir nicht‘, das ist schon, denen zu sagen, dass wir sie aktuell nicht bedienen durften, das war halt schon nicht einfach. Und es war für die Kunden dann auch immer so ‚Ach das ist schade, wir würden gern wieder, wann dürfen wir denn wieder?‘. haben wir gesagt ‚Wir wissen es auch nicht, wann die nächste Regel wieder rauskommt“. “
Gelockert wird in vielen Bereichen. Die 3G-Regel gilt neben den körpernahen Dienstleistungen künftig auch für Hotels, Gaststätten, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Mit einem Test können also auch Ungeimpfte wieder Kinos, Museen, Theater, Fitnessstudios und Schwimmbäder besuchen.
In Diskotheken und Clubs gilt hingegen die strengere 2G+-Regel. Eintreten dürfen demnach nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Corona-Test oder eine Booster-Impfung nachweisen können.
Außerdem dürfen wieder mehr Menschen an Großveranstaltungen teilnehmen. Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne.
Während sich für Ungeimpfte heute vieles zum besseren ändert, bleiben die Geimpften gelassen.
Uwe Stallmann
„Für mich hat sich hier nix geändert. Bin durchgehend gekommen, hab‘ das Ding hier aufgehabt, so wie jetzt auch, hab‘ meinen Haarschnitt bekommen und bin nach Hause gefahren. Und das werde ich heute genauso tun. Ist keine Änderung!“
Doch gerade bei der Maskenpflicht gibt es noch einen kleinen Unterschied zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz. In Hessen bleibt sie zunächst noch bestehen, im Nachbarbundesland fällt sie an vielen Orten weg.
Clemens Hoch, SPD, Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz am 02.03.22
„Immer dann, wenn ich eine Kontrollstelle habe, an der mein Impfstatus oder mein Teststatus überprüft wird, gilt danach wieder weitestgehend Normalität. Wenn Sie also ins Restaurant gehen, werden Sie also nach dem Impf- oder Teststatus kontrolliert, brauchen danach aber dann keine Maske mehr.“
Noch mehr Normalität wird es zum 20. März geben. Dann sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen wegfallen – wenn die Lage in den Krankenhäusern sich weiter entspannt, kann der Freedom Day also kommen.