Das hessische Corona-Kabinett hat getagt

Hessen und andere Bundesländer sind also mit ihrem Versuch gescheitert, die Corona-Schutz-Maßnahmen um weitere vier Wochen zu verlängern. Doch was bedeutet das jetzt? Welche Regeln gelten künftig in Hessen? Darüber hat am Nachmittag das Corona-Kabinett beraten. Vor wenigen Minuten hat Ministerpräsident Volker Bouffier über die Beschlüsse informiert.

Er kritisierte erneut das Infektions-Schutzgesetz. Den Ländern blieben jetzt nur noch Basis-Schutz-Maßnahmen. Ab dem 2. April gelten also nur noch in bestimmten Bereichen eine Testpflicht und eine Maskenpflicht.
Volker Bouffier, CDU, Ministerpräsident Hessen
„Bei der Maskenpflicht wie bei der Testpflicht ist die Konzentration insbesondere zum Schutze der sogenannten ‚vulnerablen Gruppen‘, das ist insbesondere im Bereich der Krankenhäuser, der Alteneinrichtungen, der Pflege- und Rettungsdienste, aber auch im ÖPNV – auch dort bleibt es bei der Maskenpflicht -, in Sammelunterkünften, auch dort bleibt es bei der Maskenpflicht. Daraus folgt: Im übrigen Bereich gibt es keine Maskenpflicht mehr.“
Bouffier appellierte an die Bürger, weiter freiwillig Masken zu tragen. Sie seien der beste Schutz. Hotspots, in denen dann strengere Corona-Schutzregeln gelten, werde es in Hessen vorerst nicht geben.