Bundeswehrsoldat wegen Mordes verurteilt

Ein Bundeswehrsoldat soll seine ehemalige Freundin – ebenfalls Soldatin – ermordet haben, weil sie nicht mehr zu ihm zurück wollte. Im Dezember vergangenen Jahres soll sich die Tat ereignet haben. Heute fiel das Urteil gegen den 32 Jahre alten Angeklagten vor dem Koblenzer Landgericht.

Auch bei der Urteilsverkündung hält sich Marvin K. einen Aktenordner vors Gesicht, so als würde er das Urteil gar nicht hören wollen. Es lautet: lebenslange Haft wegen Mordes. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Mann aus Brechen seine 21 Jahre alte Exfreundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hat.
Die Richter stellen fest, dass Marvin K. das spätere Opfer unter einem falschen Vorwand in sein Auto gelockt hat. Auf einem Pendlerparkplatz in Neuhäusel unweit von Koblenz will der Angeklagte seine Exfreundin überzeugen es noch einmal miteinander zu versuchen. Es kommt es zum Streit. Die Frau will beim Zentrum für Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz abgesetzt werden. Doch dort sticht der damalige Bundeswehrsoldat mit einem Messer unvermittelt auf sie ein. Daraufhin flüchtet sie aus dem Auto. Doch Marvin K. macht weiter – sticht mehr als 20 Mal zu. Die Frau verblutet. Anschließend setzt Marvin K. die Leiche auf den Beifahrersitz und fährt mit ihr auf die Autobahn. In Suizidabsicht rammt er zunächst ein vor ihm fahrendes Auto und fährt anschließend in die Leitplanke. Der Selbstmordversuch misslingt aber.
Der Vorsitzende Richter sagt in seiner Urteilsbegründung Marvin K. habe die Tat von Anfang an geplant, sollte seine Exfreundin der Beziehung keine Chance mehr geben. Zunächst war die Anklage davon ausgegangen, dass die Frau bereits auf dem Pendlerparkplatz starb.
Julia Mittler, Staatsanwaltschaft Koblenz
„Das waren letztlich relativ viele oder zahlreiche Erkenntnisse, die wir jetzt im Rahmen der Beweisaufnahme gewinnen konnten, insbesondere natürlich auch die Einlassung des Angeklagten. Er hatte ja bis zum Beginn der Hauptverhandlung keine Einlassung abgegeben, also sich weder im Ermittlungsverfahren noch zu Beginn der Hauptverhandlung zur Tat geäußert. Und als er das jetzt nun mal schließlich gegenüber dem Sachverständigen gemacht hat, kamen neue Erkenntnisse, die man dann natürlich kritisch überprüft hat.“
Während der Urteilsbegründung wirkt der Angeklagte heute extrem ruhig. Wie er das Urteil aufgenommen hat schildert sein Anwalt so:
Rüdiger Böhm, Verteidiger
„Gefasst. Es war ja nicht eine Überraschung.“
Die Anwälte von Marvin K. hatten argumentiert, dass ihr Mandant stark alkoholisiert gewesen sei und sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe. Eine verminderte Schuldfähigkeit stellt das Gericht aber nicht fest.
Rüdiger Böhm, Verteidiger
„Wir werden Revision einlegen und das Urteil dann, wenn es schriftlich zu uns kommt, genau prüfen.“
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil hingegen zufrieden. Alle Parteien haben nun eine Woche Zeit das Urteil anzufechten.