Bundesratsinitiative zur Speicherung von IP-Adressen

Es ist erschreckend: Kinderpornografie und Kriminalität im Netz sind weiter auf dem Vormarsch. Um solche Fälle aufzuklären, sind für die Ermittler Internetverbindungsdaten besonders wichtig. Die dürfen in Deutschland aber nicht langfristig gespeichert werden. Eine hessische Gesetzesinitiative will das nun ändern.

Es war der wohl größte Fall der vergangenen Jahre: Im sogenannten „Boystown“-Prozess konnten die Betreiber einer Internetseite für Kinderpornografie zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Auf die Spur waren die Ermittler durch Verbindungsdaten, also IP-Adressen, aus dem Ausland gekommen. Hierzulande dürfen die nicht ohne weiteres gespeichert werden. Die hessische Landesregierung will nun einen Gesetzesentwurf im Bundesrat einbringen, um IP-Adressen für einen Monat sichern zu können.
Boris Rhein (CDU), Ministerpräsident Hessen
„Die IP-Adresse ist so etwas wie der Fingerabdruck. Wenn jemand kinderpornografische Daten verbreitet, hinterlässt er automatisch diesen Fingerabdruck, der ihm zugeordnet werden kann. Und nur, wenn wir den Strafverfolgungsbehörden einen entsprechenden Zeitraum lassen, um diesen Fingerabdruck mit dem Täter zusammenzubringen, dann funktioniert auch die Strafverfolgung.“
29.500 Fälle von Kinderpornografie mussten in den vergangenen anderthalb Jahren bundesweit laut Ermittlern eingestellt werden. Da Internetanbieter IP-Adressen nicht speichern müssen, laufen Anfragen von Staatsanwälten oft ins Leere. Das neue Gesetz könnte die Ermittlungen deutlich erleichtern.
Benjamin Krause, Oberstaatsanwalt Frankfurt
„Dann könnten wir wahrscheinlich 90 Prozent der Fälle aufklären und nicht nur 40 Prozent. Das würde uns bei unseren Ermittlungen gerade in diesem sehr sensiblen Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sehr helfen.“
Die Bundesregierung will einen anderen Weg gehen. In begründeten Verdachtsfällen soll ein Richter anordnen können, Kommunikationsdaten vorübergehend einzufrieren. Laut Ermittlern wäre die Spur dann aber längst sprichwörtlich kalt.
Benjamin Krause, Oberstaatsanwalt Frankfurt
„Die Staatsanwaltschaft muss zu Gericht gehen, einen Beschluss beantragen. Wenn der dann ergeht, geht die Akte zurück zur Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft schickt es wieder zur Polizei. Es ist mit mehreren Tagen Verzögerung zu rechnen, die wir nicht haben.“
Kritik kommt u.a. von der FDP: Die Pläne der CDU würden die Bürger unter Generalverdacht stellen. Der hessische Gesetzesentwurf muss aber ohnehin zunächst den Bundesrat passieren.