Betrugsprozess um Amokfahrt in Volkmarsen

Am 24. Februar 2020 war ein damals 29-Jähriger vorsätzlich in den Rosenmontagszug der Stadt Volkmarsen gerast und hatte fast 90 Menschen teilweise schwer verletzt. Eine Tat, die ganz Deutschland schockiert hat. Und als wäre das nicht schon schlimm genug, hat ein Mann daraus auch noch Profit geschlagen. Dafür wurde er heute vor dem Amtsgericht Korbach verurteilt.

Zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen schweren Betrugs, so lautet heute das Urteil gegen Torsten K. Die Richterin sieht es als erwiesen an, dass der 54-Jährige sich fälschlicherweise als Opfer der Rosenmontagsattacke von Volkmarsen ausgegeben hat. Obwohl er bei der Amokfahrt zuhause war und nur aus den Medien von dem Fall erfahren hatte, gab er an, als Augenzeuge und Ersthelfer vor Ort gewesen zu sein. Wegen seiner angeblichen posttraumatischen Belastungsstörung kassierte der Mann von seiner Versicherung Krankengeld, zusammen mit den Behandlungskosten entstand so ein Schaden von rund 41.000 Euro.
Während des gesamten Prozesses hatte Torsten K. alle Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, er sei wirklich vor Ort gewesen. Heute – kurz vor Verkündung des Urteils – gesteht er seine Tat dann doch.
Tanja Weltecke-Przyklenk, Staatsanwältin
„Entscheidend – so hat es die Richterin in ihrem Urteil ja auch gesagt – war zugunsten des Angeklagten mit Sicherheit das Geständnis, was spät, aber nicht zu spät kam. Auf der anderen Seite die Verwerflichkeit dieser Tat, die dort eigentlich geschehen ist, und die, ja, die Profitgier, die der Angeklagte versucht hat daraus zu schlagen.“
Im Falle des besonders schweren Betrugs kann eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Dementsprechend gelassen nimmt der Angeklagte heute sein Urteil entgegen.
Reporter
„Tut ihnen das jetzt ehrlich leid, was da passiert ist?“
Torsten K., verurteilter Betrüger
„Ja. Vor allen Dingen tun mir die Möchtegern-Freunde leid.“
Die „Möchtegern-Freunde“ – damit meint er wohl seine Bekannte Riccarda. Sie hatte sich damals per Chat mit Torsten K. ausgetauscht und gewusst, dass er kein Ersthelfer war. Daraufhin hatte sie ihn angezeigt.
Riccarda, Bekannte von Torsten K.
„Wir haben ihn nicht verpfiffen. Wir haben einfach nur die Wahrheit gesprochen, weil so was kann man nicht durchgehen lassen.“
Torsten K. stellte heute in Aussicht, das erschlichene Geld zurückzuzahlen, wenn es ihm gesundheitlich wieder besser gehe. Er wisse, dass es falsch gewesen sei. Aussagen, denen seine Bekannte keinen Glauben schenkt, denn Torsten K. ist bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraft.
Riccarda, Bekannte von Torsten K.
„Nein, also bereuen tut er’s nicht. Glaube ich nicht. Der hat sich versucht da durchzuaalen. Und warum er es zugegeben hat jetzt – das ist meine Meinung – einfach nur, damit er ein bisschen weniger Strafe kriegt. Das war sein Punkt, mehr war das nicht.“
Immer wieder hatte sich der Prozess verzögert, weil der Angeklagte nicht vor Gericht erschienen war. Zuletzt wegen eines angeblichen Aufenthaltes in der Notaufnahme. Heute wurde der 54-Jährige deshalb von Polizisten zum Gericht gebracht. Nun ist das Urteil gefallen. Für Torsten K. heißt das: Er muss ins Gefängnis – für zweieinhalb Jahre in Haft.